Verdachtskündigung: Wenn schon der Verdacht das Arbeitsverhältnis beendet
Die Unschuldsvermutung gilt als Grundpfeiler des Rechtsstaats und ist in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert, berichten Medien. Doch im Arbeitsrecht wird dieser Grundsatz eingeschränkt: Arbeitgeber können Mitarbeitenden bereits dann kündigen, wenn ein dringender Verdacht auf eine schwerwiegende Pflichtverletzung besteht auch ohne erbrachten Beweis. Kündigung ohne Beweis wie ist das möglich? Der Hamburger Arbeitsrechtler Prof. Michael Fuhlrott erläutert den Hintergrund: „Bei einer Verdachtskündigung geht es nicht um die nachgewiesene Tat, sondern um […]