Ratgeber

Sicher ist sicher: Neue Pflichtprüfung für Flüssiggasanlagen in Campingfahrzeugen ab 2025

today3. Juni 2025

Hintergrund
share close

Ab Juni 2025 wird’s ernst – Gasprüfung für Wohnmobile und Wohnwagen wird gesetzlich vorgeschrieben
Berlin – Wer mit dem Wohnmobil, Wohnwagen oder Caravan unterwegs ist, muss künftig eine neue gesetzliche Vorgabe beachten: Ab dem 19. Juni 2025 ist für alle Freizeitfahrzeuge mit fest installierten Flüssiggasanlagen eine gültige Gasprüfung nach DVGW G 607 verpflichtend – unabhängig davon, ob die Gasanlage während der Fahrt genutzt wird oder nicht. Die Prüfung muss alle zwei Jahre erfolgen, berichtet das Presseportal.
Von der Kür zur Pflicht: Mehr Sicherheit für Campingfreunde
Was bisher in vielen Fällen freiwillig war, wird nun verpflichtend. Bisher mussten nur Wohnmobile mit aktiv genutzter Gasheizung während der Fahrt regelmäßig überprüft werden. Caravans waren ganz von der Pflicht ausgenommen. Die neue Regelung weitet die Prüfpflicht auf alle Campingfahrzeuge mit Gasanlage aus. Der Hintergrund: Sicherheitsmängel an alten oder schlecht gewarteten Anlagen bergen erhebliche Gefahren.
„Flüssiggas im Camper ist zwar praktisch, aber bei defekten Anlagen hochgefährlich“, warnt Frank Schneider, Fahrzeugtechnik-Experte beim TÜV-Verband. Die Neuregelung soll nicht nur den Insassen, sondern auch anderen Campingplatzgästen und Rettungskräften im Ernstfall besseren Schutz bieten.
Was wird geprüft – und von wem?
Die Gasprüfung darf ausschließlich von anerkannten Sachkundigen durchgeführt werden – etwa an TÜV-Stationen, durch mobile Prüfdienste oder in Fachwerkstätten. Dabei steht die gesamte Gasanlage auf dem Prüfstand:
Dichtheit und Funktion aller Leitungen und Anschlüsse
Geräte wie Kocher oder Heizungen
sicherheitsrelevante Bauteile wie Absperreinrichtungen und Abgasführungen
Halterungen der Gasflaschen und Lüftungsöffnungen im Gaskasten
elektrische Einrichtungen im Gasraum
Zudem gilt eine Austauschpflicht: Gasschläuche und Druckregler müssen spätestens alle zehn Jahre erneuert werden – auch wenn sie noch funktionieren. „Die Gasprüfung ist eine lebenswichtige Sicherheitsmaßnahme“, so Schneider. „Wer regelmäßig prüfen lässt, schützt sich selbst – und andere.“
Fristen, Bußgelder und Übergangsregelung im Überblick
Mit der Einführung der Pflicht beginnt auch der Countdown: Die Übergangsfrist endet am 19. Juni 2025. Entscheidend für Fahrzeughalterinnen und -halter ist folgendes:
Fahrzeuge ohne vorherige G-607-Prüfung müssen bis zum Stichtag eine Erstprüfung durchlaufen.
Bereits geprüfte Fahrzeuge sind auf der sicheren Seite, wenn die letzte Prüfung nicht älter als 24 Monate ist.
Neufahrzeuge benötigen eine Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme.
Wer die Frist versäumt, muss mit Bußgeldern rechnen:
2–4 Monate Verspätung: 15 Euro
4–8 Monate: 25 Euro
Über 8 Monate: 60 Euro
Hintergrund: Wer ist der TÜV-Verband?
Der TÜV-Verband e. V. vertritt die politischen Interessen der TÜV-Prüforganisationen und engagiert sich für technische Sicherheit, digitale Verantwortung und Nachhaltigkeit. Mit standardisierten Prüfverfahren, unabhängigem Fachwissen und kontinuierlicher Weiterbildung setzt sich der Verband für mehr Vertrauen in Technik und Digitalisierung ein.
Fazit:
Die neue Regelung bringt mehr Sicherheit und Verlässlichkeit für Campingfahrende – und macht deutlich: Flüssiggas ist kein Spielzeug. Wer rechtzeitig handelt, schützt nicht nur sich selbst, sondern auch andere – und vermeidet unnötige Bußgelder.

 

Geschrieben von: Florian Jäger

Rate it

Beitrags-Kommentare (0)

Hinterlassen Sie eine Antwort

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Pflichtfelder sind mit * gekennzeichnet