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Düsseldorf/Stuttgart Eine Kommissaranwärterin hat ihren Job verloren, nachdem sie auf einer privaten Party in Polizeiuniform einen „Drogendealer“ verhaftet nachspielte, berichten Medien. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf bestätigte die Entscheidung des Polizeipräsidiums zur Entlassung der Frau aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf (Az. 2 L 225).837/
Die Frau hatte auf einer Mottoparty, bei der auch andere Kommissaranwärter anwesend waren, einen Pullover und eine Schutzweste mit der Aufschrift „Polizei“ getragen. Für ein videografisches Gästebuch spielte sie die Ergreifung eines verkleideten Gastes nach als vermeintlichen Drogendealer.
Das Gericht befand, dass dieses außerdienstliche Verhalten das Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei „deutlich und nachhaltig“ geschädigt habe, insbesondere weil Videos der Aktion möglicherweise in sozialen Medien verbreitet würden.
Beamte im Vorbereitungsdienst können aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf entlassen werden, wenn berechtigte Zweifel an ihrer charakterlichen oder persönlichen Eignung für den Polizeidienst bestehen. Gegen den Beschluss kann die Anwärterin beim Oberverwaltungsgericht für NRW Beschwerde einlegen.
Geschrieben von: Florian Jäger
today29. September 2025
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