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Während in Deutschland weiter über eine Einbeziehung von Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung gestritten wird, ist dieser Schritt in Österreich längst Realität. Bereits 2004 trat dort das sogenannte Pensionsharmonisierungsgesetz in Kraft, berichten Medien. Es sieht ein einheitliches Rentenrecht für alle Erwerbstätigen vor egal ob angestellt, selbstständig, Beamter oder Politiker.
„Die Grundidee war, dass jeder Beitrags-Euro gleich viel wert sein soll“, erklärt Wolfgang Panhölzl von der Arbeiterkammer Wien. Nach 45 Beitragsjahren haben Arbeitnehmer Anspruch auf 80 Prozent ihres durchschnittlichen Lebenseinkommens. Damit sollte mehr Gerechtigkeit im System geschaffen werden.
In Deutschland hingegen bestehen weiterhin unterschiedliche Altersversorgungssysteme. Während die gesetzliche Rente aktuell rund 48 Prozent des Durchschnittslohns abdeckt, können Beamte mit bis zu 71,75 Prozent ihrer letzten Bezüge rechnen ohne dafür Beiträge zu zahlen. Ihre Pensionen werden vollständig aus Steuermitteln finanziert. Der Beamtenbund lehnt eine Angleichung wie in Österreich ab und verweist auf das besondere Dienst- und Treueverhältnis der Beamten.
Bereits 1997 hatte Österreich einen ersten Reformschritt gewagt: Die Politikerpensionen wurden abgeschafft, Abgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung integriert. Der Druck aus der Öffentlichkeit war groß die Altersversorgung von Politikern sollte den gleichen Regeln unterliegen wie die der Bürger.
Geschrieben von: Florian Jäger
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