Wirtschaft

Was Azubis wissen müssen: Rechte, Geld und Pflichten zum Ausbildungsstart

today5. August 2025

Hintergrund
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Der Start in die Ausbildung ist für viele ein großer Schritt und wirft oft Fragen auf. Wie viel verdiene ich? Was ist bei Krankheit? Und was steht eigentlich alles im Vertrag? Gerade jetzt, wo wegen der Wirtschaftslage viele Unternehmen Ausbildungsplätze abbauen, ist es umso wichtiger, gut vorbereitet zu sein, berichten Medien.

Vertrag gut prüfen auch bei Teilzeit

Bevor der Ausbildungsvertrag unterschrieben wird, sollte er gründlich gelesen werden. Er muss unter anderem Arbeitszeit, Vergütung und Dauer der Ausbildung enthalten. Bei Minderjährigen müssen auch die Erziehungsberechtigten unterschreiben. Möglich ist auch eine Ausbildung in Teilzeit.

Probezeit: Schnell kündbar in beide Richtungen

Die Probezeit beträgt mindestens einen Monat, höchstens vier Monate. In dieser Zeit kann das Ausbildungsverhältnis ohne Angabe von Gründen von beiden Seiten schriftlich gekündigt werden. Danach gilt ein besonderer Kündigungsschutz für Azubis.

Wie viel verdienen Azubis?

Die Vergütung hängt vom Beruf und vom Tarifvertrag ab. Durchschnittlich lag sie 2024 bei 1.133 Euro brutto pro Monat. In nicht tarifgebundenen Berufen greift die Mindestausbildungsvergütung 2025 sind das 682 Euro im ersten Jahr, bis zu 955 Euro im vierten.

Krank? Dann gilt: sofort melden

Wer krank ist, muss sich sofort beim Betrieb melden und auch bei der Berufsschule. Spätestens ab dem vierten Tag ist meist ein ärztliches Attest nötig. Bei längerer Krankheit gibt’s sechs Wochen Lohnfortzahlung, danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld.

Versicherungen was brauche ich?

Azubis sind gesetzlich krankenversichert. Eine private Haftpflichtversicherung wird dringend empfohlen besonders bei möglichen Schäden im Betrieb. Viele sind noch über die Eltern mitversichert, aber das sollte geprüft werden. Auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann sinnvoll sein.

Überstunden, Arbeitszeit & Hilfe bei Problemen

Jugendliche Azubis dürfen maximal 40 Stunden pro Woche arbeiten. Überstunden sind möglich, müssen aber mit Freizeit ausgeglichen werden. Bei Fragen oder Konflikten helfen Betriebsrat, Ausbildungsberater oder Lehrerinnen und Lehrer weiter.

Geschrieben von: Florian Jäger

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