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Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordert die Bundesländer auf, die geplanten Änderungen beim Bürgergeld für neu eingereiste Ukrainer im Bundesrat zu stoppen. DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel nennt den geplanten Wechsel ins Asylbewerberleistungssystem einen “Irrweg”.
Menschen, die vor dem russischen Angriffskrieg fliehen, schlechter zu stellen und ihnen Sprachkurse oder Weiterbildungen zu verwehren, schade der Integration und damit auch dem Arbeitsmarkt.
Konkret sieht das Gesetz vor, dass Ukrainerinnen und Ukrainer, die ab dem 1. April 2025 nach Deutschland kommen und keinen Job haben, kein Bürgergeld mehr erhalten sollen. Stattdessen würden sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen, die niedriger ausfallen.
Für alleinstehende Erwachsene wären das 441 Euro im Monat, während das Bürgergeld 563 Euro beträgt. Das Bundeskabinett hat diese Änderung beschlossen, nun müssen Bundestag und Bundesrat zustimmen. Der Bundesrat kann das Gesetz jedoch vollständig aufhalten, da es zustimmungspflichtig ist.
Die zuständige Arbeitsministerin Bärbel Bas hat klargemacht, dass sie die Änderung nicht gut findet, sie aber als Teil eines Koalitionskompromisses umsetzt. Piel greift das auf und meint, dass schon die ablehnende Haltung der Ministerin zeige, wie falsch der Schritt sei.
Auch innerhalb der SPD-Fraktion gibt es viel Skepsis. Aus den Jobcentern kommt die Warnung, dass die neuen Regeln die Integration in den Arbeitsmarkt erschweren würden.
Auch finanziell wirkt der Plan widersprüchlich. Die erwarteten Einsparungen beim Bürgergeld und in der Grundsicherung liegen insgesamt bei knapp 1,1 Milliarden Euro. Gleichzeitig rechnet der Entwurf mit Mehrausgaben von rund 1,3 Milliarden Euro im Asylbewerberleistungssystem.
Der Bund will den Ländern diese Mehrkosten erstatten. Teurer wird es unter anderem durch andere Vorgaben bei Gesundheitsversorgung und Unterbringung.
Jetzt beginnt das parlamentarische Verfahren. Bundestag und Bundesrat müssen sich mit dem Gesetz befassen, und Beobachter halten es für möglich, dass sich die Beratungen hinziehen. Sollte der Bundesrat am Ende nicht zustimmen, wäre das Gesetz gestoppt.
Geschrieben von: Gunnar Noll
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