Politik

Deutschland macht ernst: Bundespolizei darf künftig Drohnen abschießen

today8. Oktober 2025 5

Hintergrund
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Nach wiederholten Drohnensichtungen über europäischen Städten reagiert die Bundesregierung nun mit konkreten Maßnahmen zur Stärkung der inneren Sicherheit. Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines überarbeiteten Polizeigesetzes verabschiedet, das der Bundespolizei weitreichende Befugnisse zur Drohnenabwehr einräumt. Künftig sollen Beamte unbemannte Fluggeräte notfalls abschießen dürfen – ein Schritt, den Innenminister Alexander Dobrindt als „dringend notwendig“ bezeichnet.

Mit der Reform des Bundespolizeigesetzes wird erstmals rechtlich festgelegt, dass unbemannte Fahrzeuge – ob in der Luft, zu Wasser oder an Land – unter bestimmten Bedingungen unschädlich gemacht werden dürfen. Das betrifft vor allem Drohnen, die an sensiblen Orten wie Flughäfen, Bahnhöfen oder Großveranstaltungen gesichtet werden. Wenn andere Abwehrmaßnahmen nicht greifen, dürfen technische Mittel wie Störsender oder sogar Schusswaffen eingesetzt werden.

Das Innenministerium plant für die Umsetzung der Maßnahmen ein jährliches Budget von 90 Millionen Euro ein. Damit soll unter anderem der Aufbau einer spezialisierten Drohneneinheit sowie eines nationalen Drohnenkompetenzzentrums finanziert werden. Für den Betrieb dieser neuen Strukturen sind zusätzlich 341 neue Stellen vorgesehen. Die Bundespolizei soll künftig auch den Ländern bei sicherheitsrelevanten Drohnenvorfällen Amtshilfe leisten.

Ein nächster Schritt ist bereits in Planung: Die Bundesregierung will in Kürze auch das Luftsicherheitsgesetz reformieren. Ziel ist es, den rechtlichen Rahmen für eine mögliche Unterstützung durch die Bundeswehr zu schaffen. Noch offen ist, ob die Bundeswehr auch im Inland aktiv Drohnen bekämpfen darf – etwa wenn diese sich in Höhen bewegen, die für die Polizei nicht erreichbar sind.

Geschrieben von: Matthias Masnata

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