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Versicherungsschutz an Weihnachten und Silvester – Was ist wirklich abgedeckt?

today25. Dezember 2024 5

Hintergrund
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Weihnachten und Silvester sind nicht nur für festliche Stimmung und fröhliche Feiern bekannt, sondern auch für das erhöhte Risiko von Schäden durch Feuer. Weihnachtsbaumbrände, das Umkippen von brennenden Kerzen oder Feuerwerkskörper, die Fensterscheiben zerbersten lassen, können in dieser Zeit schnell zu hohen Kosten führen. Doch wie sieht es versicherungstechnisch aus? Was übernimmt die Versicherung und was bleibt im Falle eines Schadens auf den Feiernden sitzen?

Sarah Moritz, Expertin bei Wüstenrot – Württembergische aus Lemgo, erklärte uns in einem Gespräch, dass während der Weihnachts- und Silvesterzeit vor allem durch die verstärkte Nutzung von Kerzen, Weihnachtsbäumen und Feuerwerkskörpern vermehrt Risiken bestehen. „Die Feiertage bringen Risiken mit sich, die außerhalb dieser Zeit weniger häufig auftreten. Mehr Kerzen und Weihnachtsbäume mit echten Kerzen können zu Bränden führen, und auch Schäden durch Feuerwerkskörper sind keine Seltenheit“, so Moritz. Ein guter Versicherungsschutz sorgt dafür, dass solche Schäden nicht zu einer finanziellen Belastung werden.

Was passiert jedoch, wenn es zu einem Brand durch eine Kerze oder einen Weihnachtsbaum kommt? „In der Regel deckt die Hausratsversicherung solche Schäden ab, wenn es zu Brand-, Rauch- oder Löschwasserschäden kommt“, erklärt Moritz. Voraussetzung sei jedoch, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Wer also den Raum mit brennenden Kerzen verlässt und es kommt zu einem Brand, könnte in eine Grauzone geraten.

Auch Feuerwerksschäden an Fenstern, Dächern oder anderen Gebäudeteilen sind in vielen Fällen durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt, sofern der Schaden durch Brand oder Explosion verursacht wurde. Moritz betont, dass es immer sinnvoll ist, die eigene Versicherung im Vorfeld zu überprüfen und gegebenenfalls nachzufragen, ob solche Risiken abgedeckt sind.

Doch wie sieht es mit Autos aus? In der Silvesternacht kann es auch hier zu Schäden kommen, etwa durch herabfallende Raketen. „Die Teilkasko-Versicherung übernimmt Schäden durch Feuerwerkskörper, Brand- und Explosionsschäden“, erklärt Moritz. Wenn es jedoch zu Vandalismus oder mutwilligen Schäden kommt, greift die Teilkasko nicht. In diesem Fall muss der Fahrzeughalter möglicherweise selbst für die Reparatur aufkommen.

Moritz rät, das Auto in der Silvesternacht möglichst in einer Garage oder einem Carport abzustellen, um Schäden durch herabfallende Feuerwerkskörper zu vermeiden. Ist dies nicht möglich, sollte man das Fahrzeug an einem ruhigeren Ort parken, fernab von Straßen, die stark frequentiert werden.

Wer sich unsicher ist, ob die eigene Versicherung für die Feiertagsrisiken ausreichend abgedeckt ist, kann sich jederzeit an die Wüstenrot – Württembergische Versicherung in Lemgo wenden. Wie Moritz betont, ist es ratsam, sich rechtzeitig zu informieren, um im Schadensfall nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben.

Die Weihnachts- und Silvesterzeit kann also mit einigen Risiken verbunden sein, doch mit einem passenden Versicherungsschutz kann man beruhigt feiern und muss sich keine Sorgen über finanzielle Folgen machen.

Geschrieben von: HörfunkBund Redaktion

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