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Das wahrscheinlich größte Yoga-Ausbildungszentrum Europas, Yoga Vidya in Horn-Bad Meinberg, muss den Mindestlohn zahlen. Das Bundesverfassungsgericht wies die Verfassungsbeschwerde von Yoga Vidya ab und entschied, dass die Tätigkeiten nicht als religiös einzustufen seien, was eine geringere Bezahlung rechtfertigen könnte.
Der Streit um die Bezahlung schwelt schon länger, da der Verein Personen, die jahrelang dort arbeiteten, nur ein Taschengeld zahlte. Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass diesen Angestellten der Mindestlohn zusteht. Zwei ehemalige Mitarbeiter dürfen daher rund 40.000 Euro behalten.
Im vergangenen Jahr sprach das Bundesarbeitsgericht unter anderem einer ehemaligen Priesterin im Verein den Mindestlohn zu. Sie war von 2012 bis 2020 bei Yoga Vidya und in Bereichen wie Seminarplanung und Onlinemarketing tätig.
Geschrieben von: admin
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