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Im Jahr 2025 treten zahlreiche Neuerungen im Bereich der technischen Sicherheit in Kraft. Der Fokus liegt auf Mobilität, Nachhaltigkeit, Digitalisierung und Produktsicherheit. Der TÜV-Verband gibt einen Überblick über die wichtigsten Änderungen, die sowohl Verbraucher:innen als auch Unternehmen betreffen.
Führerscheinumtausch endet im Januar Wer zwischen 1971 und 1998 geboren wurde und noch einen rosafarbenen oder grauen Papierführerschein besitzt, muss diesen bis zum 19. Januar 2025 gegen ein Scheckkartenformat austauschen. Nach Ablauf der Frist drohen Verwarnungsgelder in Höhe von 10 Euro. Ausgenommen sind Personen, die vor 1953 geboren wurden.
Gelbe HU-Plaketten ab 2025 Fahrzeuge, die im kommenden Jahr die Hauptuntersuchung bestehen, erhalten eine gelbe HU-Plakette mit einer Gültigkeit bis 2027. Der nächste Prüftermin ist auf der Plakette und im Fahrzeugschein („Zulassungsbescheinigung Teil I“) vermerkt. Ein Überziehen der Prüfung um mehr als zwei Monate kann ein Bußgeld und zusätzliche Prüfkosten nach sich ziehen.
Neue Gasprüfungen für Wohnmobile Ab dem 19. Juni 2025 müssen alle fest eingebauten gasbetriebenen Geräte in Fahrzeugen, wie Kühlschränke oder Kocher, regelmäßig überprüft werden. Diese Prüfung erfolgt alle 24 Monate und ist verpflichtend vor der ersten Nutzung oder nach wesentlichen Änderungen an der Anlage. Verstöße können Bußgelder bis zu 60 Euro nach sich ziehen.
Gefahrguttransporte mit alternativen Antrieben Erstmals sind Fahrzeuge mit elektrischen Antrieben oder Wasserstoffbrennstoffzellen für den Transport von gefährlichen Gütern zugelassen. Die Regelung, die auf der EU-Verordnung ADR 2025 basiert, tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
Neue Anforderungen für Smartphones und Tablets Ab dem 20. Juni 2025 gelten in der EU strenge Ökodesign-Vorgaben. Smartphones und Tablets müssen langlebiger werden: Nach 500 Ladezyklen muss die Batterie mindestens 80 Prozent ihrer Kapazität behalten. Zudem müssen Ersatzteile für mindestens sieben Jahre verfügbar sein.
Einheitliches Ladekabel kommt Ab 2025 wird USB-C der Standard für Smartphones und Tablets in der EU. Laptops folgen ab 2026. Ziel ist es, Elektroschrott zu reduzieren und Verbraucher:innen das Leben zu erleichtern.
CO2-Preis steigt Der CO2-Preis wird ab Januar 2025 von 45 auf 55 Euro pro Tonne erhöht. Diese Maßnahme verteuert fossile Brennstoffe wie Benzin und Heizöl und soll den Klimaschutz voranbringen.
Neue Grenzwerte für Kaminöfen Ab dem 1. Januar 2025 gelten strengere Grenzwerte für Kohlenmonoxid und Feinstaub. Betroffen sind Kamine und Öfen, die zwischen 1995 und 2010 installiert wurden. Informationen zur Einhaltung der neuen Vorgaben bietet der Bezirksschornsteinfeger.
Schrittweise Umsetzung des AI Acts Die europäische KI-Verordnung (AI Act) wird ab Februar 2025 umgesetzt. Verboten sind unter anderem KI-Systeme für Social Scoring oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Bis August müssen die EU-Mitgliedsstaaten Aufsichtsbehörden benennen, die unter anderem Hochrisiko-KI-Anwendungen überwachen.
Bereits seit Dezember 2024 gilt die neue EU-Verordnung über Produktsicherheit. Online- und stationärer Handel werden gleichgestellt, und Produkte müssen umfassende Sicherheitsstandards erfüllen. Anbieter müssen unter anderem eine verantwortliche Person innerhalb der EU benennen und Unfälle melden.
Der TÜV-Verband vertritt die Interessen von Prüforganisationen und setzt sich für technische Sicherheit, Nachhaltigkeit und Digitalisierung ein. Ziel ist es, Vertrauen in die Technik zu schaffen und die Lebensgrundlagen zu bewahren.
Geschrieben von: HörfunkBund Redaktion
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