Rettungsdienst im Kreis Lippe
Der Kreis Lippe hat seinen Bedarfsplan für den Rettungsdienst für die Jahre 2023 bis 2028 aktualisiert. Ziel ist die Sicherstellung einer flächendeckenden, bedarfsgerechten Notfallversorgung. Als Träger des Rettungsdienstes ist der Kreis Lippe gesetzlich verpflichtet, eine bedarfsgerechte und flächendeckende Notfallversorgung sicherzustellen. Grundlage sind das Rettungsgesetz NRW und die Auswertung der Einsatzdaten der vergangenen Jahre. Sicherheitsniveau Das sogenannte Hilfsfristniveau also die Quote der Einsätze, bei denen die Rettungskräfte innerhalb der vorgesehenen Frist […]