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today3. Dezember 2025
In Lage ist eine ehemalige Hausverwalterin wegen Untreue in 48 Fällen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Über Jahre hinweg hatte sie Gelder aus den Kassen verschiedener Eigentümergemeinschaften abgezweigt systematisch, verdeckt und in beträchtlicher Höhe, berichten Medien. Insgesamt beläuft sich der Schaden laut Staatsanwaltschaft auf mehr als eine Million Euro.
Bemerkenswert: Die Angeklagte soll nach Angaben des Detmolder Landgerichts selbst einer Betrugsmasche aufgesessen sein. Ein Teil der veruntreuten Gelder soll verloren gegangen sein, nachdem sie Betrügern vertraut hatte. Trotzdem oder gerade deshalb attestierte das Gericht ihr eine positive Sozialprognose. Da sie zudem nicht vorbestraft ist und bereits aktiv Wiedergutmachung geleistet hat, blieb ihr eine Haftstrafe erspart.
Die Verurteilte hat ihr Eigenheim verkauft und den Erlös zur Schadensregulierung eingesetzt ein drastischer Schritt, der vor Gericht gewürdigt wurde. Gegen ihren mitangeklagten Ehemann wurde das Verfahren gegen Zahlung von 5.000 Euro an die neue Hausverwaltung vorläufig eingestellt. Für die geschädigten Eigentümergemeinschaften bleibt der Fall dennoch ein Schock, der das Vertrauen in verantwortliche Verwalter nachhaltig erschüttert.
Dieser Fall zeigt eindrucksvoll, wie sehr Kontrollmechanismen im Immobilien- und Verwaltungswesen ins Wanken geraten können. Eine einzelne Person konnte über Jahre hinweg immense Summen veruntreuen, ohne dass jemand eingriff. Zwar mag die milde Strafe aufgrund der persönlichen Umstände juristisch nachvollziehbar sein für die Betroffenen bleibt jedoch der bittere Beigeschmack, dass ein millionenschwerer Betrug ohne Gefängnis endet. Der Fall sollte ein Weckruf sein: Eigentümergemeinschaften brauchen stärkere Transparenz, konsequentere Prüfungen und ein System, das nicht auf blindes Vertrauen setzt.
Geschrieben von: Florian Jäger
today4. Dezember 2025
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