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Der Kreis Lippe hat der Energieplan Ost West GmbH & Co. KG die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer neuen Windenergieanlage mit der Bezeichnung WEA BM‑56 im Gebiet der Stadt Blomberg‑Siebenhöfen erteilt.
Laut Bescheid handelt es sich um eine Anlage des Typs Vestas V162‑7.2 mit einer Nennleistung von 7.200 kW, einer Nabenhöhe von 169 m sowie einem Rotordurchmesser von 162 m.
Die Genehmigung wurde nach §§ 4 und 6 des Bundes‑Immissionsschutzgesetz (BImSchG) erteilt. Sie umfasst eine Reihe von Auflagen zum Immissionsschutz, zum Baugrund und zur Landschaft sowie zur Stilllegung und Rückbau der Anlage. So ist etwa eine bankbürgschaftliche Absicherung für den Rückbau in fünfstelliger Eurohöhe vorgesehen. Zudem ist der Nachtbetrieb der WEA nur nach einem Nachweis der Lärmemissionen erlaubt – bis dahin gilt ein stark reduzierter Betriebsmodus. Die Anwohner haben das Projekt genau im Blick.
Der Standort der Anlage liegt auf den Flurstücken in der Gemarkung Blomberg‑Siebenhöfen. Für die Vorbereitung und Realisierung des Vorhabens wurden die geltenden Vorschriften zur Umweltverträglichkeitsprüfung berücksichtigt, das Verfahren öffentlich bekanntgemacht und Betroffene zur Einsicht und ggf. Einwendung eingeladen.
Das Projekt markiert einen weiteren Schritt im Ausbau erneuerbarer Energien im Kreis Lippe – und bringt die Region mit Großanlagen moderner Windkraft näher an die Energiewende.
Geschrieben von: Gunnar Noll
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