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Der Kreis Lippe hat seinen Bedarfsplan für den Rettungsdienst für die Jahre 2023 bis 2028 aktualisiert. Ziel ist die Sicherstellung einer flächendeckenden, bedarfsgerechten Notfallversorgung. Als Träger des Rettungsdienstes ist der Kreis Lippe gesetzlich verpflichtet, eine bedarfsgerechte und flächendeckende Notfallversorgung sicherzustellen. Grundlage sind das Rettungsgesetz NRW und die Auswertung der Einsatzdaten der vergangenen Jahre.
Das sogenannte Hilfsfristniveau also die Quote der Einsätze, bei denen die Rettungskräfte innerhalb der vorgesehenen Frist eintreffen, liegt aktuell bei 89,12 Prozent. Damit wird die angestrebte Marke von 90 Prozent knapp verfehlt, insgesamt gilt das Versorgungsniveau aber als stabil. Durch die neuen Rettungswachen in Extertal und Leopoldshöhe konnte die Versorgung bereits verbessert werden.
Um den steigenden Personalbedarf abzufedern, werden einzelne Rettungswagen (RTW) in Krankentransportwagen (KTW) umgewandelt. Dieses Konzept wurde zuvor in Bad Salzuflen erfolgreich getestet: Ein speziell geschulter KTW-Besatzung kann dort Einsätze übernehmen, die nicht zeitkritisch oder lebensbedrohlich sind.
Künftig werden:
Der Personalschlüssel wird auf 70 % Notfallsanitäter und 30 % Rettungssanitäter festgelegt. Um den Fachkräftemangel zu begegnen, sollen jährlich 20 bis 22 Notfallsanitäterinnen und -sanitäter ausgebildet werden. Ziel ist es, bis Ende 2028 insgesamt 172 Fachkräfte zur Verfügung zu haben.
Neu ist außerdem, dass Notfallsanitäter künftig bestimmte Schmerzmittel verabreichen dürfen – auf Grundlage neuer gesetzlicher Regelungen und standardisierter ärztlicher Vorgaben.
Geschrieben von: Gunnar Noll
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