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today2. Oktober 2025
Die Stadt Lemgo hat die fünfte Fortschreibung ihres Brandschutzbedarfsplanes vorgestellt. Grundlage hierfür ist § 3 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG), das die Gemeinden verpflichtet, eine leistungsfähige Feuerwehr zur Gefahrenabwehr und Hilfeleistung vorzuhalten.
Die Freiwillige Feuerwehr Lemgo trägt die Verantwortung für den Schutz der Bevölkerung bei Bränden, Unglücksfällen und Katastrophenlagen. Dank einer Ausnahmegenehmigung der Bezirksregierung Detmold ist die Stadt weiterhin von der Pflicht befreit, eine hauptamtlich besetzte Feuerwache einzurichten diese Regelung gilt für fünf Jahre.
Die Fortschreibung des Plans erfolgte erneut in enger Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Feuerwehr. Besonderes Augenmerk lag auf der Sicherung der Ehrenamtsstrukturen sowie auf der Modernisierung von Mannschaft und Gerät. Konkrete Investitionen sind bereits benannt, um die Einsatzfähigkeit auch künftig auf einem hohen Niveau zu garantieren.
Der neue Brandschutzbedarfsplan dient somit als strategische Leitlinie für Politik, Verwaltung und Feuerwehr und stellt sicher, dass die Bürgerinnen und Bürger in Lemgo auch in Zukunft zuverlässig geschützt sind.
Geschrieben von: Florian Jäger
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