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Lehrerin seit 15 Jahren krankgeschrieben – Gericht bestätigt Amtsarzt-Untersuchung

today22. August 2025 5

Hintergrund
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Seit dem Jahr 2009 ist eine Lehrerin aus Nordrhein-Westfalen durchgehend krankgeschrieben – laut eigener Angabe aufgrund mentaler Probleme. Die Dienstunfähigkeitsbescheinigungen wurden seither lückenlos verlängert. Nun will ihr Dienstherr den Gesundheitszustand offiziell überprüfen lassen und ordnet eine Untersuchung beim Amtsarzt an. Die Pädagogin klagt dagegen – jedoch ohne Erf

Die Lehrerin war seit dem Beginn ihrer Krankschreibung nie wieder im Schuldienst tätig. Über anderthalb Jahrzehnte hinweg wurden ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen regelmäßig erneuert, ohne dass es zu einer offiziellen Überprüfung ihres Gesundheitszustands durch den Dienstherr

Angesichts der außergewöhnlich langen Krankheitsdauer sieht das zuständige Schulamt nun Handlungsbedarf. Um die weitere Dienstfähigkeit der Lehrerin feststellen zu lassen, wurde eine Untersuchung beim Amtsarzt angeordnet. Diese ist laut Beamtenrecht in solchen Fällen zulässig – insbesondere bei langfristiger oder dauerhaft vermuteter Dienstunfä

Die Lehrerin legte gegen die angeordnete amtsärztliche Untersuchung Klage ein. Sie hielt die Anordnung für unzulässig. Doch das Verwaltungsgericht entschied anders: Die Anordnung sei rechtmäßig und diene der Aufklärung des Gesundheitszustandes im Rahmen der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht.

Schlagwörter:
Langzeitkrankmeldung, Beamtenrecht, Amtsarzt, Gerichtsurteil

Geschrieben von: Florian Jäger

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