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Staatsanwaltschaft stellt Verfahren ein: Polizeischüsse auf Bilel G. bleiben ohne gerichtliches Nachspiel

today13. August 2025

Hintergrund
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Herford/Bad Salzuflen – Die Staatsanwaltschaft Detmold wird kein Strafverfahren gegen den 21-jährigen Herforder Bilel G. einleiten, der im Jahr 2023 von der Polizei angeschossen wurde. Das teilte die Behörde am Mittwoch, dem 13. August, mit. Hintergrund ist eine gemeinsame Entscheidung mit dem Amtsgericht Lemgo, das Verfahren aufgrund der gravierenden gesundheitlichen Folgen für den jungen Mann einzustellen.

Schwere Verletzungen führen zur Einstellung

Bilel G. soll laut Polizeiangaben mit einem Fahrzeug gezielt auf Beamte zugefahren sein. Infolge dieses Vorfalls feuerten die Einsatzkräfte insgesamt 34 Schüsse ab – mehrere davon trafen den damals 20-Jährigen schwer. Seither ist er querschnittsgelähmt und wird voraussichtlich ein Leben lang unter den Verletzungen leiden.

Juristische Konsequenzen bleiben aus

Angesichts des dauerhaften gesundheitlichen Schadens habe man auf eine Anklage verzichtet, erklärte Alexander Görlitz, Sprecher der Staatsanwaltschaft Detmold. Eine strafrechtliche Verfolgung sei unter diesen Umständen nicht mehr verhältnismäßig.

Diskussion um Verhältnismäßigkeit

Der Fall wirft weiterhin Fragen auf – sowohl hinsichtlich des Polizeieinsatzes als auch der Entscheidung, das Verfahren gegen Bilel G. einzustellen. Kritiker sehen in der hohen Anzahl an Schüssen und der juristischen Konsequenzlosigkeit ein problematisches Signal, während die Staatsanwaltschaft auf den Ausnahmecharakter des Falls verweist.

Geschrieben von: Matthias Masnata

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