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Ob im Restaurant, beim Friseur oder im Lieferdienst in vielen Berufen ist Trinkgeld ein willkommener Bonus zum Gehalt. Doch wer darf das Extra-Geld behalten, was muss versteuert werden, und wie läuft das bei Kartenzahlung? Experten klären auf, was für Beschäftigte und Kundinnen wichtig ist, berichten Medien.
Trinkgeld ist eine freiwillige Zahlung, die Kundinnen und Kunden zusätzlich zum Preis einer Dienstleistung geben ein Zeichen der Wertschätzung. Es handelt sich rechtlich um eine Anstandsgabe. „Arbeitgeber dürfen Trinkgeld nicht auf den Lohn anrechnen“, erklärt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Anspruch auf Trinkgeld besteht aber auch nicht es bleibt freiwillig.
Wird das Trinkgeld per Karte gezahlt und landet zunächst beim Arbeitgeber, muss dieser es an die Mitarbeitenden auszahlen. In manchen Betrieben gibt es sogenannte Tronc-Systeme, bei denen das Trinkgeld gesammelt und später verteilt wird. Hier darf der Arbeitgeber nicht allein entscheiden die Aufteilung muss transparent und fair sein, z. B. nach Arbeitszeit oder Position.
Direkt vom Kunden gezahltes Trinkgeld ist steuerfrei, solange es freiwillig und persönlich übergeben wird. Anders sieht es bei festgelegten Bedienzuschlägen oder über Tronc ausgezahltem Geld aus diese sind steuerpflichtig. Übrigens: Eine Pflicht, dem Chef das erhaltene Trinkgeld zu melden, gibt es in der Regel nicht, außer es ist im Arbeitsvertrag festgelegt. Einen Anspruch auf Barzahlung haben Mitarbeitende ebenfalls nicht die Zahlungsform liegt beim Kunden.
Geschrieben von: Florian Jäger
today15. September 2025
today16. August 2025
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