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today7. August 2025 5
Am Donnerstag, den 7. August, verkündet das Bundesverfassungsgericht sein Urteil zu mehreren Beschwerden gegen das umstrittene Polizeigesetz. Im Fokus steht dabei insbesondere der Einsatz sogenannter Staatstrojaner, mit denen Sicherheitsbehörden heimlich auf private digitale Geräte zugreifen können, berichten Medien.
Geklagt hat unter anderem der Bielefelder Verein Digitalcourage, der sich für digitale Bürgerrechte einsetzt. Die Organisation kritisiert nicht nur den verdeckten Zugriff durch Spähsoftware, sondern auch eine ihrer Ansicht nach „zu weit gefasste Definition von Terrorismus“, die im Gesetz verankert ist. Diese öffne der staatlichen Überwachung Tür und Tor zulasten der Privatsphäre unbescholtener Bürger.
Im Zentrum der Entscheidung steht die Frage, ob der Einsatz von Staatstrojanern mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung vereinbar ist. Die Kläger argumentieren, dass eine solch tiefgreifende Überwachung nur bei klarer und eng definierter Gefährdungslage erlaubt sein dürfe. Das Urteil des höchsten Gerichts könnte daher richtungsweisend für künftige Gesetzgebungen im Sicherheitsbereich sein.
Unabhängig vom konkreten Ausgang des Verfahrens wird die Entscheidung mit Spannung erwartet nicht nur von Bürgerrechtsorganisationen, sondern auch von Juristinnen und Politikern. Sie könnte maßgeblich beeinflussen, wie in Zukunft der Spagat zwischen Sicherheit und Freiheit in Deutschland ausgestaltet wird.
Geschrieben von: Florian Jäger
Bundesverfassungsgericht Digitalcourage Polizeigesetz Staatstrojaner
today29. September 2025
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