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Teilzeit-Kräfte dürfen nicht benachteiligt werden

today22. Juli 2025

Hintergrund
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Viele Teilzeitkräfte werden unfair behandelt
Wer in Teilzeit arbeitet, wird oft schlechter behandelt als Kolleginnen und Kollegen in Vollzeit. Das zeigt sich zum Beispiel bei Überstundenzuschlägen oder bei der betrieblichen Altersvorsorge. Dabei ist das nicht erlaubt. Laut Gesetz dürfen Teilzeitkräfte nur dann anders behandelt werden, wenn es einen guten, sachlichen Grund dafür gibt, berichten Medien.

Was kann man tun?
Wer das Gefühl hat, als Teilzeitkraft benachteiligt zu werden, sollte sich Hilfe holen. Eine Beschwerde beim Betriebsrat ist oft der erste Schritt. Auch Gewerkschaften oder Anwälte für Arbeitsrecht können helfen. Wer in einer Gewerkschaft ist, bekommt dort meistens auch kostenlosen Rechtsschutz.

Arbeitgeber können zahlen müssen
Wenn ein Arbeitgeber eine Ungleichbehandlung nicht stoppt, kann das teuer werden. Dann müssen Unternehmen mit Schadenersatz oder Entschädigung rechnen. Außerdem können Teilzeitkräfte das Geld nachfordern, das ihnen entgangen ist zum Beispiel Zulagen oder Prämien.

Kommentar:
Teilzeit zu arbeiten ist für viele Menschen wichtig  zum Beispiel für Eltern oder pflegende Angehörige. Dass sie dafür Nachteile bekommen, ist unfair und gesetzlich verboten. Arbeitgeber müssen alle Mitarbeitenden gerecht behandeln egal wie viele Stunden sie arbeiten.

Geschrieben von: Florian Jäger

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