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Anklage nach Messerangriff in Bielefelder Bar Bundesanwaltschaft erhebt schweren Terrorvorwurf

today1. Dezember 2025

Hintergrund
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Vierfacher versuchter Mord angeklagt

Im Fall des Messerangriffs auf die Cutie-Bar in Bielefeld hat die Generalbundesanwaltschaft nun Anklage erhoben. Nach Informationen des Westfalen-Blatts und anderer Medien wirft die Behörde einem 35-jährigen syrischen Staatsangehörigen vierfachen versuchten Mord vor. Der Mann soll im Mai mehrere Gäste der Bar angegriffen und teils lebensgefährlich verletzt haben. Die Tat als solche hat der Beschuldigte laut Ermittlern bereits eingeräumt.

Terrorhintergrund im Fokus der Ermittler

Besonders brisant: Die Bundesanwaltschaft geht davon aus, dass der Angriff im Zusammenhang mit dem sogenannten „Islamischen Staat“ steht. Der 35-Jährige soll das Attentat demnach als Mitglied der Organisation geplant und ausgeführt haben. Zwar bestreitet er, dem IS als Kämpfer angehört zu haben seine Rolle innerhalb der Gruppierung bleibt jedoch Teil der laufenden Ermittlungen. Auch für ihn gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.

Radikalisierung in Deutschland vermutet

Der Mann war laut dem Bericht vor rund zwei Jahren legal nach Deutschland eingereist. Hinweise deuten darauf hin, dass er sich Anfang dieses Jahres in einer Unterkunft in Harsewinkel zunehmend radikalisiert haben könnte. Die Generalbundesanwaltschaft strebt in diesem Fall die Höchststrafe an ein Zeichen dafür, wie ernst die Behörde den möglichen terroristischen Hintergrund bewertet.

Kommentar

Der Messerangriff auf die Cutie-Bar hat eine Stadt erschüttert die nun erhobene Anklage zeigt, wie komplex und gefährlich die Hintergründe mutmaßlicher Einzeltäter sein können. Radikalisierung innerhalb kurzer Zeit, ein Angriff in einem offenen, zivilen Umfeld und der mögliche Bezug zu einer Terrororganisation: All das unterstreicht, wie wichtig Präventionsarbeit, Sicherheitsstrukturen und eine sorgfältige juristische Aufarbeitung sind. Gleichzeitig darf nicht vergessen werden, dass die Schuldfrage erst ein Gericht klärt. Doch der Fall erinnert eindringlich daran, wie verletzlich öffentliche Räume bleiben.

Geschrieben von: Florian Jäger

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