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today21. November 2025
Ein Rechtsstreit am Amtsgericht Lemgo um sogenannte „Mietnomaden“ hat für Verwunderung gesorgt. Ein Ehepaar, das in einer Ferienwohnung die Miete nicht vollständig zahlte, darf laut Gerichtsurteil nun wieder in die Wohnung zurückkehren.
Das Urteil bezeichnet selbst das Amtsgericht als „für den Vermieter schwer verdaulich und für juristische Laien unverständlich“. Doch wie kam es dazu?
Das Ehepaar hatte Anfang November eine Ferienwohnung gemietet. Der Ehemann stellte sich als Geschäftsführer einer Firma sowie als Professor an der Fachhochschule in Lemgo vor. Die Wohnung war zunächst für fünf Tage angemietet, für diese Zeit zahlte das Paar auch die Miete. Danach blieb es jedoch eine weitere Woche in den Räumlichkeiten, ohne die Miete zu begleichen. Der Ehemann gab an, die Firma würde die Kosten übernehmen, doch eine Nachfrage beim Unternehmen ergab: Es war längst insolvent.
Verärgert setzte der Vermieter die beiden samt ihrer Habseligkeiten vor die Tür und tauschte das Schloss aus. Damit verletzte er jedoch geltendes Recht. Laut Amtsgericht hätte er zunächst eine Räumungsklage einreichen müssen, bevor er die Mieter zwangsweise aussperrt. Das Gericht bezeichnete das Vorgehen des Vermieters als „verbotene Eigenmacht“.
Das Ehepaar erhält nun die Schlüssel zurück und darf die Wohnung wieder betreten. Laut Amtsgericht gibt es zudem mehrere Strafanzeigen gegen die beiden wegen ähnlicher Vorfälle.
Das Urteil verdeutlicht die strengen Vorschriften im Mietrecht: Vermieter dürfen auch säumige Mieter nicht eigenmächtig aus ihrer Wohnung ausschließen, selbst wenn die Mietzahlungen ausbleiben.
Geschrieben von: Isabelle Isabelle
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