Wissenschaft

Ampel-Gesetz zur Triage gestoppt

today4. November 2025

Hintergrund
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Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat ein Gesetz der Ampel-Regierung zum Thema Triage aufgehoben. Das Gericht erklärte, die Regelungen verstoßen gegen das Grundgesetz und sind daher ungültig. Triage bedeutet, dass Ärztinnen und Ärzte in Notfällen entscheiden müssen, wem zuerst geholfen wird, wenn mehr Verletzte oder Kranke als verfügbare medizinische Mittel vorhanden sind. Solche Situationen treten etwa bei großen Unglücken oder in einer Pandemie auf, wenn Intensivstationen überlastet sind.

Im Jahr 2022 beschloss der Bundestag neue Regeln für die Triage. Ein wichtiger Punkt war das Verbot der sogenannten nachträglichen Triage, auch „ex post“ genannt. Das Gesetz sollte verhindern, dass die Behandlung eines Patienten abgebrochen wird, allein weil ein anderer Patient bessere Überlebenschancen hat. Die Regelung zielte darauf ab, Menschen mit geringeren Heilungschancen nicht zu benachteiligen. Gegen diese Regelung klagten zwei Gruppen von Notfall- und Intensivmedizinern. Sie argumentierten, das Gesetz greife zu stark in die Arbeit der Ärztinnen und Ärzte ein und nehme ihnen die Freiheit, in einer Notsituation nach medizinischem Wissen und Gewissen zu entscheiden. Wenn sie die Behandlung nicht abbrechen dürften, könnte die Zahl der geretteten Menschen geringer sein, weil Ressourcen nicht optimal genutzt werden.

Das Bundesverfassungsgericht gab den Klägern Recht. Die Richterinnen und Richter erklärten, der Bund habe für diese Regelungen keine Zuständigkeit. Solche Entscheidungen seien Sache der Länder oder der medizinischen Fachpraxis. Außerdem verletze das Gesetz die Berufsfreiheit der Ärztinnen und Ärzte, die im Grundgesetz geschützt ist. Dazu gehört das Recht, selbst zu entscheiden, ob und wie eine Behandlung durchgeführt wird. Ärztinnen und Ärzte tragen in Notsituationen eine hohe Verantwortung, und der Staat darf ihnen nicht mit zu strengen Regeln vorschreiben, wie sie diese Entscheidungen treffen.

Das bisherige Gesetz ist damit nicht mehr gültig. In den Krankenhäusern ändert sich zunächst nichts: In Notfällen gelten weiterhin die medizinischen Leitlinien und ethischen Grundsätze, nach denen Ärztinnen und Ärzte entscheiden, wem zuerst geholfen wird. Der Bundestag muss prüfen, ob und wie eine neue Regelung geschaffen werden kann, die den Vorgaben des Grundgesetzes entspricht und die Rechte von Ärztinnen, Ärzten und Patientinnen schützt.

Geschrieben von: Gunnar Noll

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