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In der Arbeitswelt stellt sich für viele Mitarbeiter eine wichtige Frage: Wann wird eine Abmahnung endlich aus der Personalakte gelöscht? Obwohl es keine gesetzliche Regelung gibt, zeigt die Praxis, dass eine Abmahnung in der Regel nach zwei bis drei Jahren entfernt wird vorausgesetzt, der Mitarbeiter hat sich in dieser Zeit korrekt verhalten und es gibt kein berechtigtes Interesse an der Aufbewahrung, berichten Medien.
„Bei leichten Verstößen, wie etwa einmaligem Zuspätkommen, sollte die Abmahnung nach dieser Frist entfernt werden“, erklärt Anneka Ruwolt, Fachanwältin für Arbeitsrecht. Doch die Löschung passiert nicht automatisch der betroffene Mitarbeiter muss in der Regel aktiv beim Arbeitgeber nachfragen, ob die Abmahnung aus der Personalakte entfernt werden kann.
Bei schwerwiegenden Verstößen, die zu einer Abmahnung geführt haben, kann die negative Eintragung auch über die übliche Frist hinaus bestehen bleiben. Ein solches Vorgehen kann sinnvoll sein, wenn der Arbeitgeber weiterhin ein berechtigtes Interesse an der Aufbewahrung hat, etwa um wiederholte Verstöße nachzuweisen.
Abmahnungen sind mehr als nur eine Ermahnung sie sind oft der erste Schritt in einem langen Prozess, der bis zur Kündigung führen kann. Doch auch wenn eine Abmahnung aus der Personalakte entfernt wird, kann sie im Hinterkopf des Arbeitgebers bleiben. Der Mitarbeiter sollte also nicht nur die Löschung beantragen, sondern sich auch bewusst sein, dass der Ruf und die Beziehung zum Arbeitgeber über die Jahre hinweg beeinflusst werden können. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Rechtsprechung und die datenschutzrechtlichen Regelungen in Zukunft weiterentwickeln.
Geschrieben von: Florian Jäger
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