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today14. Oktober 2025
Zufallsfund mit Schockwirkung: Polizei entdeckt 67.000 kinderpornografische Dateien nach Hinweis von Badegästen
Ein aufmerksamer Moment im Freizeitbad H2O in Herford hat zu einem erschütternden Fund geführt: Nach dem Hinweis mehrerer Badegäste auf einen Mann, der sich auffällig verhielt, stieß die Polizei bei einer Hausdurchsuchung auf über 67.000 kinderpornografische und jugendpornografische Dateien. Der 42-jährige Mann aus dem niedersächsischen Goldenstedt wurde nun verurteilt – jedoch nicht wegen der ursprünglichen Vorwürfe aus dem Schwimmbad.
Bereits im Juli 2023 fiel der Mann im Herforder H2O auf. Badegäste bemerkten, wie er sich im Bereich des Wellenbeckens verdächtig verhielt und mit einer GoPro-Kamera offenbar heimlich minderjährige Mädchen filmte. Sie alarmierten das Personal, das sofort reagierte. „Er hat versucht, die Kamera verschwinden zu lassen – in einem Mülleimer“, berichtet Markus Diering, Leiter der Freizeiteinrichtungen der Stadtwerke Herford. Die Mitarbeiter fanden die Kamera, konfrontierten den Mann und verständigten die Polizei.
Auch wenn die Stadtwerke selbst keine Anzeige erstatteten, erteilten sie dem Mann ein lebenslanges Hausverbot – nicht nur für das H2O, sondern für alle Freizeiteinrichtungen der Stadtwerke, darunter Freibäder und die Eishalle in Herford. Die Polizei nahm den 42-Jährigen noch vor Ort mit. Die Eltern der möglicherweise gefilmten Mädchen wandten sich anschließend an die Justiz.
Obwohl das Verfahren wegen unerlaubter Bildaufnahmen eingestellt wurde – laut Staatsanwaltschaft lagen keine strafrechtlich relevanten Voraussetzungen vor – hatte der Fall schwerwiegende Folgen: Bei der Durchsuchung seiner Wohnung stießen Ermittler auf ein enormes Archiv an kinderpornografischem Material. Über 67.000 Dateien konnten sichergestellt werden. Die Ermittlungen führten letztlich zu seiner Verurteilung – allerdings ausschließlich wegen des Besitzes dieser Dateien.
Der Fall zeigt, wie wichtig Aufmerksamkeit im Alltag sein kann – und wie Hinweise aus der Bevölkerung schwerwiegende Straftaten ans Licht bringen können.
Geschrieben von: Matthias Masnata
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