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Busfahrer verurteilt: Vergewaltigung einer geistig behinderten Frau bleibt ohne Gefängnisstrafe

today17. September 2025 5

Hintergrund
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 Ein Fall, der tief erschüttert: Ein 77-jähriger Busfahrer aus Bad Salzuflen ist vom Landgericht Detmold wegen mehrfacher sexueller Gewalt an einer geistig behinderten Frau zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden – die jedoch zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Der Mann hatte die 46-jährige Frau, die in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung arbeitet, regelmäßig mit einem Kleinbus zur Arbeit und wieder nach Hause gefahren. Dabei kam es laut Gericht an drei verschiedenen Tagen zu sexuellen Übergriffen in einer abgelegenen Parkbucht an der viel befahrenen Straße „Loose“ zwischen Herford und Bad Salzuflen. Die Große Strafkammer stellte fest, dass der Fahrer seine Position als Betreuer gezielt ausnutzte.

Missbrauch im Schutzverhältnis

Die Frau war dem Angeklagten schutzlos ausgeliefert – in einem Umfeld, in dem sie eigentlich Sicherheit hätte erwarten dürfen. Das Gericht verurteilte ihn wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch unter Ausnutzung eines Betreuungsverhältnisses in drei Fällen. Trotz der Schwere der Vorwürfe wurde die Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt – was bei vielen Menschen Unverständnis und Entsetzen auslöst.

Tatort Fahrzeug – systemisches Versagen?

Die Taten ereigneten sich in einem Dienstfahrzeug, das für die Beförderung von Menschen mit Behinderung eingesetzt wurde. Laut Ermittlungen hatte der Täter gezielt Haltestellen manipuliert, um sich unbeobachtet Zugang zu der Frau zu verschaffen. Dass solch ein schwerer Missbrauch unbemerkt über einen Zeitraum hinweg möglich war, wirft auch Fragen nach den Kontrollmechanismen in Betreuungssystemen auf.

Debatte über Urteil und Verantwortung

Die Entscheidung des Gerichts, die Strafe zur Bewährung auszusetzen, hat eine hitzige Debatte ausgelöst. Für viele Betroffene und Unterstützer aus der Behindertenhilfe ist das Urteil ein fatales Signal – sie sehen darin eine Missachtung der besonderen Schutzbedürftigkeit von Menschen mit Behinderungen. Juristisch begründet das Gericht die Bewährungsstrafe mit dem hohen Alter des Angeklagten und seiner geständigen Einlassung.

Doch das Urteil wirft grundlegende Fragen auf: Wie kann der Schutz von Menschen in Betreuung künftig verbessert werden? Und wie gerecht ist ein System, das selbst bei schweren Übergriffen keine Haft vorsieht?


Schlagwörter:
Sexualstraftat, Gericht, Behinderung, Betreuungsverhältnis

Geschrieben von: Matthias Masnata

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Beitrags-Kommentare (1)

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  1. Andrea Aschmuteit am 17. September 2025

    Busfahrer verurteilt (ohne Gefängnisstrafe): Unglaublich wenn man das liest. Ich kann das immer garnicht glauben, dass solche Leute die so etwas Schreckliches machen so glimpflig davon kommen. Hier geht es um sexuelle Gewalt und dann noch an einer geistig behinderten Frau die dem total ausgeliefert ist. Hier geht es doch um einen Menschen und nicht um einen Gegenstand. Diese missbrauchten Menschen, egal ob Behinderte, Kinder oder andere werden doch des Lebens nicht mehr froh und werden diese Bilder bestimmt nicht mehr aus ihrem Kopf bekommen. Jetzt bekommt dieser Busfahrer nur eine Bewährungsstrafe? Und kommt nicht in den Knast? Das milde Urteil schiebt man jetzt auf sein hohes Alter? Das kann es doch wohl nicht sein.
    Wenn dieser Mann ins Gefängnis kommen würde, dann könnte er wirklich mal nachdenken was er da angerichtet hat. Was das für einen Schmerz bei der missbrauchten Behinderten hinterlässt.
    Wahrscheinlich bekommt jemand der eine Tankstelle oder ähnliches ausraubt eine härtere Strafe und muss ins Gefängnis. Das kann es doch wohl nicht sein.
    Durch solche Urteile werden dann ja noch solche Leute bestärkt das so ein sexueller Missbrauch garnicht so schlimm ist. Ich frage mich oft ob solche Leute sich überhaupt in die Lage dieser Menschen hineinversetzen können. Wahrscheinlich nicht. Sexueller Missbrauch hat ja nichts mit sexueller Attraktivität zu tun. Er beruht allein auf einen Machthintergrund. Es wird die eigene Macht, die eigene Position dazu benutzt, um sich über andere zu erheben.
    Die sexuelle Gewalt gegen Frauen, Mädchen und Jungen ist nicht der aggressive Ausdruck von Sexualität, sondern der sexuelle Ausdruck von Aggression, Feindseligkeit und Macht. Warum sind da die Strafen so gering? Wo es schließlich um körperlichen Missbrauch geht? Das löst bei mir Unverständnis und Entsetzen aus.