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today11. September 2025
Das Landgericht Berlin hat Deutschlands größtem Immobilienportal Immoscout24 untersagt, mit bestimmten Aussagen zur Schufa-Auskunft zu werben. Nach Recherchen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung sah das Gericht in den Hinweisen für Wohnungssuchende eine unzulässige Werbung, berichten Medien.
Immoscout24 hatte Mietinteressenten empfohlen, bereits zur Wohnungsbesichtigung eine Schufa-Auskunft mitzubringenund bot den kostenpflichtigen Bonitätscheck direkt auf seiner Seite an. Laut Urteil entsteht dabei der falsche Eindruck, eine Vorlage sei rechtlich vorgeschrieben. Tatsächlich dürfen Vermieter eine Bonitätsauskunft erst kurz vor Vertragsabschluss verlangen.
Die Klage stammte vom Verbraucherzentrale Bundesverband. „Wohnungssuchende dürfen nicht mit irreführenden Angaben zum Kauf von Zusatzprodukten verleitet werden“, erklärte Vorständin Ramona Popp. Bei Zuwiderhandlung droht Immoscout24 ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Immoscout24 hat Berufung eingelegt und weist die Vorwürfe zurück. Man informiere transparent über die Rechtslage und wolle die Wohnungssuche „sicherer und effizienter“ machen, so das Unternehmen. Das Gericht beanstandete zudem die Erhebung umfangreicher Nutzerdaten ohne ausreichende Einwilligung.
Geschrieben von: Florian Jäger
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