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Eine frühere Mitarbeiterin einer Anwaltskanzlei wurde vom Landgericht Detmold verurteilt. Das Gericht sprach sie in drei Fällen des Betrugs schuldig.
Die Frau bekam eine Strafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung, berichten Medien.
Das bedeutet, sie muss nicht ins Gefängnis, wenn sie sich an die Regeln hält.
Zusätzlich muss sie fast 42.000 Euro als Wiedergutmachung zahlen.
Betrug bei Pflegekasse und Wohnungskauf
Das Gericht stellte fest, dass die Frau Geld von der Pflegekasse bekommen hatte,
obwohl sie keine Pflege- oder Unterstützungsleistungen erbracht hatte. Außerdem kaufte sie eine Eigentumswohnung
deutlich unter dem tatsächlichen Wert. Auch hier sprach das Gericht von Betrug.
Verteidigung forderte Freispruch
Die Staatsanwaltschaft hatte eine höhere Strafe gefordert: zwei Jahre und vier Monate Gefängnis.
Die Verteidigung war jedoch der Meinung, dass die Frau freigesprochen werden sollte. Das Gericht entschied
sich aber für eine Bewährungsstrafe. Das Urteil ist noch nicht endgültig. Es kann also noch angefochten werden.
Ermittlungen gegen Anwältin laufen noch
Das Verfahren gegen die betroffene Anwältin, in deren Kanzlei die Frau gearbeitet hat,
ist noch nicht abgeschlossen. Hier prüft das Gericht weiterhin, ob auch sie eine Schuld trägt.
Geschrieben von: Florian Jäger
today2. Dezember 2025
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