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Ein Arzt aus Detmold muss sich ab Mittwoch (13. August) erneut vor dem Landgericht Essen verantworten. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte ein früheres Urteil gegen den Mediziner aufgehoben, in dem dieser zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden war. Grund dafür war ein möglicher Fehlbezug zwischen einer Medikamentengabe und dem Tod eines Corona-Patienten auf der Intensivstation der Uniklinik Essen, berichten Medien.
Dem Arzt wird vorgeworfen, vor fünf Jahren einem schwer an Covid-19 erkrankten Patienten eine hohe Dosis Kaliumchlorid injiziert zu haben. Zu diesem Zeitpunkt waren bereits alle lebenserhaltenden Maßnahmen eingestellt und eine palliative Behandlung eingeleitet worden. Der Patient verstarb kurz darauf. Die Staatsanwaltschaft geht von einer vorsätzlichen Tötung aus.
Der Bundesgerichtshof hob das erste Urteil jedoch auf. Die Richter sahen es als nicht ausreichend belegt an, dass die Injektion tatsächlich ursächlich für den Tod des Patienten war. Deshalb wird der Fall nun erneut am Landgericht Essen verhandelt.
Unabhängig davon bleibt ein anderes Urteil gegen den Arzt bestehen: Er wurde bereits wegen zweifachen versuchten Totschlags verurteilt. Auch hier hatte er schwer kranken Patienten Medikamente verabreicht, doch konnte in diesen Fällen der direkte Zusammenhang mit dem Tod nicht nachgewiesen werden.
Geschrieben von: Florian Jäger
Bundesgerichtshof Corona-Pandemie Intensivstation Medizinerprozess
today29. September 2025
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