Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein wegweisendes Urteil zur Werbung mit Schönheitsbehandlungen gefällt: Für minimalinvasive Eingriffe wie Hyaluron-Unterspritzungen ist die Verwendung von Vorher-Nachher-Bildern in der Werbung unzulässig. Damit bestätigten die Karlsruher Richter ein Urteil des Oberlandesgerichts gegen das Unternehmen Aesthetify.
Das Unternehmen, betrieben von den bekannten Influencer-Ärzten „Dr. Rick und Dr. Nick“, hatte solche Bildvergleiche genutzt, um Eingriffe an Nase, Kinn oder Lippen zu bewerben. Der BGH stellt nun klar: Auch Eingriffe mit einer Kanüle gelten als plastisch-chirurgische Operationen im Sinne des Heilmittelwerbegesetzes unabhängig von der Invasivität.
Da es sich bei diesen Maßnahmen nicht um medizinisch notwendige Eingriffe handelt, sei eine werbliche Darstellung mit Vorher-Nachher-Fotos irreführend und deshalb unzulässig. Das Urteil setzt klare Grenzen für die Ästhetikbranche und könnte weitreichende Folgen für deren Marketingstrategien haben.
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