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today19. Juli 2025 5
Es klang nach einem Versprechen auf Erfolg:
Online-Coaching-Programme, die dich angeblich in 12 Wochen zum Business-Profi machen, in 6 Monaten zum Selfmade-Millionär, oder zumindest „dein volles Potenzial“ entfalten lassen. Tausende Menschen in Deutschland glaubten daran – und investierten. Oft fünfstellige Summen. Doch nun hat der Bundesgerichtshof ein Urteil gefällt, das für viele wie ein Befreiungsschlag wirkt – und für die Branche wie ein Erdbeben.
Am 12. Juni 2025 entschied der BGH: Coaching-Verträge, die strukturierte Online-Kurse mit Lernkontrollen beinhalten, sind nichtig, wenn sie keine Zulassung nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) haben. Das heißt: Geld zurück – auch wenn das Coaching längst begonnen hat.
Der konkrete Fall: Ein Mann hatte ein Mentoring-Programm für knapp 48.000 Euro gebucht. Nach kurzer Zeit zweifelte er, kündigte – und forderte sein Geld zurück. Nun hat das höchste deutsche Zivilgericht ihm in letzter Instanz recht gegeben.
„Ich habe mich belogen gefühlt. Es ging nur ums Verkaufen, nicht um echte Hilfe“, sagte der Kläger.
Das Urteil betrifft nicht nur Einzelfälle. Viele Coaching-Angebote – egal ob zu Business, Persönlichkeitsentwicklung, Investments oder Partnerschaft – erfüllen die Kriterien des FernUSG: Online, lernzielorientiert, mit Aufgaben und Rückmeldungen. Und kaum einer dieser Anbieter hat eine offizielle ZFU-Zulassung.
Für viele Kunden bedeutet das: Der Vertrag war nie gültig.
Für Coaches: Eine Rückzahlungswelle droht. Einige Kanzleien sprechen schon jetzt von einem „Tsunami“ an neuen Mandaten.
Was auf Social Media oft wie Reichtum und Erfolg aussieht, entpuppt sich nun als fragile Illusion. Viele Coaches haben bereits Mahnverfahren am Hals, andere prüfen die Insolvenz. Denn: Wer Rückzahlungen leisten muss, hat oft das Geld längst ausgegeben – für Werbung, Lifestyle, Netzwerkevents. Und jetzt?
„Das ist keine Hexenjagd, sondern ein Weckruf“, sagt ein Verbraucherschützer. „Wer teure Bildungsversprechen macht, muss sich an Gesetze halten.“
Coachingvertrag prüfen: Gab es Videos, Aufgaben, Feedback?
Zulassung vorhanden? Falls nicht, ist der Vertrag möglicherweise nichtig.
Geld zurückfordern: Jetzt handeln – juristische Unterstützung lohnt sich.
Verjährung beachten: Viele Ansprüche verjähren Ende 2025.
Für viele Geschädigte ist dieses Urteil ein Akt der Gerechtigkeit – ein Ende der Scham und Selbstvorwürfe, auf Werbeversprechen hereingefallen zu sein. Und vielleicht auch der Anfang eines echten Neuanfangs für die Coaching-Szene: transparenter, regulierter, menschlicher.
Geschrieben von: stanley.dost
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