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Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen möchte ihren sogenannten Landesentwicklungsplan (LEP NRW) zum dritten Mal ändern. Der Plan regelt, wie Flächen im Land genutzt werden zum Beispiel für Wohngebiete, Landwirtschaft oder Naturschutz. Ziel der neuen Änderungen ist es, die Flächennutzung nachhaltiger zu gestalten. Das bedeutet: Natur und Umwelt sollen stärker geschützt werden.
Ein Gericht hat Teile des bisherigen Plans für ungültig erklärt. Deshalb muss die Regierung ihn anpassen. Besonders betroffen sind Regeln zur Sicherung von Rohstoffen, zum Schutz von Wäldern und zur Naturpflege.
Das Oberverwaltungsgericht in Münster und das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig haben in den Jahren 2022 und 2024 einige Teile des Plans beanstandet. So seien einige der sogenannten „Ziele“ in Wahrheit nur „Grundsätze“. Das klingt technisch, bedeutet aber: Diese Regeln sind nicht verbindlich und können bei Entscheidungen abgewogen werden.
Auch Regeln zur Nutzung von Wind- und Solarenergie im freien Gelände sind Teil der neuen Überarbeitung. Sie stammen aus der zweiten Änderung des Plans, die bereits in Arbeit ist.
Die Stadt Lemgo hat eine eigene Stellungnahme zu den geplanten Änderungen geschrieben. Darin bewertet sie die neuen Vorschläge der Landesregierung. Die Stadtverwaltung empfiehlt, dieser Stellungnahme offiziell zuzustimmen.
Die Stellungnahme selbst ist in einem eigenen Dokument enthalten, das dem Plan beigelegt wurde.
Es ist ein Schritt in die richtige Richtung, dass die Landesregierung Fehler ausbessert und auf Gerichtsurteile reagiert. Doch wirklich nachhaltige Flächenpolitik braucht nicht nur juristische Korrekturen, sondern eine echte Debatte mit den Bürgerinnen und Bürgern. Die Themen Klima, Natur und Energie gehen alle an – und sollten nicht nur auf dem Papier verbessert werden.
Geschrieben von: Florian Jäger
Flächennutzung Gerichtsurteile Landesentwicklungsplan Nachhaltigkeit
today29. September 2025
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