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today1. Juli 2025
Altkanzlerin warnt vor Anpassung an AfD-Rhetorik – Frei pocht auf striktere Regeln
Die frühere Bundeskanzlerin Angela Merkel hat sich überraschend deutlich von der aktuellen Asylpolitik der Union distanziert. In einer vom WDR organisierten Gesprächsrunde mit Geflüchteten äußerte sie scharfe Kritik an der Praxis, Asylsuchende an der Grenze abzuweisen. „Wenn jemand an der deutschen Grenze ‚Asyl‘ sagt, dann muss er ein Verfahren bekommen – meinetwegen direkt an der Grenze, aber ein Verfahren“, sagte Merkel in der Sendung „10 Jahre danach: Geflüchtete im Gespräch mit Angela Merkel“. Auszüge daraus wurden bereits im ARD-„Morgenmagazin“ ausgestrahlt.
Merkel verwies auf europäisches Recht, das aus ihrer Sicht ein individuelles Verfahren für Asylsuchende vorschreibt. Ihre Haltung deckt sich mit einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin, das die Zurückweisung eines Geflüchteten aus Somalia durch deutsche Behörden für rechtswidrig erklärte.
Gleichzeitig warnte die Altkanzlerin eindringlich davor, sich in der Migrationspolitik der Agenda der AfD anzupassen. „Ich kann nicht immer nur über die AfD sprechen und deren Tagesordnung übernehmen. Wir müssen illegale Migration begrenzen, aber auch unsere Werte verteidigen.“
Zugleich betonte Merkel, dass abgelehnte Asylbewerber auch abgeschoben werden müssten. „Wenn jemand nicht bleiben kann, dann muss der Staat eine Lösung finden, ihn möglichst ins Heimatland zurückzuführen. Das ist hart, aber notwendig.“
Kanzleramtschef Frei verteidigt Linie der Union
CDU-Kanzleramtsminister Thorsten Frei widersprach Merkels Aussagen und verwies auf die rechtliche Grundlage für Zurückweisungen. „Im Artikel 16a des Grundgesetzes und im Paragraf 18 des Asylgesetzes steht etwas anderes“, sagte er im „Morgenmagazin“. Wer bereits in einem sicheren Drittstaat Asyl erhalten habe, könne nicht einfach in Deutschland ein neues Verfahren erwarten.
Frei betonte zudem, dass sich die politischen Rahmenbedingungen seit 2015 stark verändert hätten. Zwar verteidigte er Merkels damaligen Satz „Wir schaffen das“ als Ausdruck notwendiger Regierungsverantwortung, doch mahnte er eine stärkere Steuerung und Begrenzung der Migration an. Bereits 2019 habe die damalige Bundesregierung unter Merkel ein umfassendes Migrationspaket mit einem Rückführungsverbesserungsgesetz verabschiedet.
Innenministerium hält an Zurückweisungen fest
Das Bundesinnenministerium unter Führung der Union hält die jüngsten Gerichtsurteile zur Rechtswidrigkeit einzelner Zurückweisungen für Einzelfallentscheidungen. An der bestehenden Praxis soll vorerst nicht gerüttelt werden.
Geschrieben von: Matthias Masnata
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