Der Bundestag hat am Freitag mit deutlicher Mehrheit einen Gesetzentwurf verabschiedet, der den Familiennachzug für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutzstatus für zwei Jahre aussetzt. Betroffen sind insbesondere tausende syrische Familien, deren Angehörige seit Jahren auf ein Wiedersehen in Sicherheit hoffen. Mit dem Beschluss endet vorerst das seit 2018 bestehende Kontingent von monatlich 1.000 Nachzugsplätzen.
444 Abgeordnete stimmten für die Aussetzung, 135 dagegen. Der Gesetzentwurf wurde gemeinsam von Union und SPD eingebracht und auch von der AfD unterstützt. Grüne und Linke lehnten die Maßnahme ab. Die Entscheidung fiel nach namentlicher Abstimmung, deren Ergebnis Bundestagsvizepräsident Bodo Ramelow (Linke) bekanntgab.
Kritik kam umgehend von Kirchen, Menschenrechtsorganisationen und Sozialverbänden, die den Schritt als menschenrechtlich bedenklich einordnen. Sie warnen vor den Folgen für Betroffene, insbesondere Kinder, die nun weiter von ihren Eltern, Geschwistern oder Ehepartnern getrennt leben müssen. Auch das Grundrecht auf Schutz von Ehe und Familie, so die Kritik, werde durch das Gesetz weiter eingeschränkt.
Der subsidiäre Schutzstatus wird Geflüchteten zugesprochen, wenn sie zwar nicht individuell verfolgt werden, eine Rückkehr ins Herkunftsland aber wegen Krieg, Folter oder unmenschlicher Behandlung unzumutbar ist. 2016 war das Recht auf Familiennachzug für diese Gruppe gestrichen worden. Erst 2018 wurde ein begrenztes Nachzugsrecht wieder eingeführt – nun folgt ein erneuter Einschnitt.
Während Befürworter von einer notwendigen Maßnahme zur Steuerung der Migration sprechen, sehen Kritiker einen Bruch humanitärer Grundwerte. Für viele Familien bedeutet der Beschluss: weiteres Warten, weitere Trennung, weiter keine Gewissheit.
Die Entscheidung betrifft nicht nur die rechtliche Lage – sie trifft Menschen, die auf Sicherheit, Wiedersehen und ein Leben in Würde hoffen. Ein Hoffnungsschimmer? Vorerst nicht in Sicht.
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