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today26. Juni 2025
U-Kommission erlaubt subventionierten Industriestrom – mit klaren Bedingungen
Die EU-Kommission hat den Weg für einen subventionierten Industriestrompreis freigemacht. Damit können energieintensive Unternehmen künftig unter bestimmten Voraussetzungen direkte staatliche Unterstützung erhalten, um ihre Stromkosten zu senken – allerdings nur gegen konkrete Investitionen in eine klimafreundliche Zukunft.
„Es ist ein Instrument, um den Klimaschutz voranzutreiben, die Widerstandsfähigkeit Europas zu stärken und sicherzustellen, dass unsere Industrie weltweit wettbewerbsfähig bleibt“, erklärte EU-Wettbewerbskommissarin Teresa Ribera bei der Vorstellung des neuen Beihilferahmens in Brüssel.
Von den neuen Strompreisbeihilfen können nur solche Unternehmen profitieren, die nachweislich einen hohen Stromverbrauch haben und zugleich in international wettbewerbsintensiven Branchen tätig sind – etwa in der Chemie- oder Stahlindustrie. In Deutschland sind genau diese Branchen seit Langem von hohen Energiekosten betroffen.
Der Produktionsrückgang in energieintensiven Industriezweigen ist laut Statistischem Bundesamt seit 2022 fast durchgehend spürbar, während die Gesamtindustrie stabiler blieb. Allein die fünf energieintensivsten Branchen beschäftigten 2021 rund eine Million Menschen.
Die Ampel-Koalition in Berlin hatte sich bereits 2021 darauf verständigt, einen Industriestrompreis einzuführen – vorausgesetzt, Brüssel gibt grünes Licht. Diese Voraussetzung ist nun erfüllt.
Zentraler Bestandteil des neuen EU-Rahmens: Unternehmen erhalten die Unterstützung nur, wenn sie mindestens 50 Prozent der Mittel in klimafreundliche Projekte investieren. Damit will die Kommission sicherstellen, dass die Beihilfen nicht einfach in Unternehmensgewinne fließen, sondern zum Umbau in Richtung Klimaneutralität beitragen.
Förderfähig sind beispielsweise Investitionen in erneuerbare Energien, Stromspeicher, Effizienzsteigerungen, Wasserstofftechnologien sowie Maßnahmen zur flexibleren Stromnachfrage. Auch modernisierte Anlagen können bezuschusst werden – Doppelförderungen aus anderen Programmen sind jedoch ausgeschlossen.
Die Hilfen sind klar begrenzt: Pro Unternehmen darf die Förderung maximal drei Jahre laufen und muss spätestens Ende 2030 auslaufen. Der Preisnachlass darf zudem höchstens 50 Prozent des Großhandelsstrompreises betragen – und nur für die Hälfte des jährlichen Verbrauchs. Ein Mindestpreis von 50 Euro pro Megawattstunde bleibt bestehen.
Die EU sieht die neue Regelung ausdrücklich als „Brückenhilfe“. Sie soll es energieintensiven Unternehmen ermöglichen, die Zeit bis zur vollständigen Umsetzung der Energiewende zu überbrücken – dann sollen durch den Ausbau erneuerbarer Energien und Netze wieder international wettbewerbsfähige Strompreise möglich sein.
Gleichzeitig hofft Brüssel, durch die gezielten Beihilfen milliardenschwere private Investitionen in grüne Technologien auszulösen – und damit Europas Industrie nicht nur klimafreundlicher, sondern auch zukunftssicher zu machen.
Geschrieben von: Matthias Masnata
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