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Meine Daten, dein Training? – Meta nutzt Facebook- und Instagram-Inhalte für KI-Zwecke

today23. Mai 2025

Hintergrund
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Meta will europäische Inhalte zur Verbesserung seiner Künstlichen Intelligenz verwenden – bis 26. Mai 2025 können Nutzer widersprechen. Verbraucherschützer klagen. Datenschützer warnen. Doch es gibt auch Argumente dafür.

Ab dem 27. Mai 2025 will der US-Konzern Meta – zu dem unter anderem Facebook und Instagram gehören – öffentlich sichtbare Inhalte europäischer Nutzer:innen zur Weiterentwicklung eigener KI-Modelle nutzen. Nach Angaben des Unternehmens sollen Posts, Fotos, Bildunterschriften und Kommentare, die öffentlich geteilt wurden, dazu dienen, KI-Angebote wie den Chatbot „Meta AI“ lokaler und sprachlich passender zu gestalten.

📌 Widerspruch bis 26. Mai möglich – danach nur eingeschränkt

Meta beruft sich bei diesem Vorgehen auf ein „berechtigtes Interesse“ und bietet Nutzer:innen in Europa die Möglichkeit, der Verwendung ihrer Inhalte zu widersprechen – allerdings nur bis einschließlich 26. Mai 2025. Danach gilt der Widerspruch ausschließlich für zukünftige Inhalte. Bereits analysierte oder verarbeitete Daten lassen sich rückwirkend nicht mehr aus den Trainingsdaten entfernen.

Der Widerspruch kann über spezielle Formulare auf den Plattformen Facebook und Instagram eingereicht werden. Die Links dazu sind sowohl im Hilfebereich als auch über offizielle Informationsseiten erreichbar. Eine explizite Einwilligung, wie sie laut europäischem Datenschutzrecht in vielen Fällen üblich ist, wird für diese Datennutzung nicht eingeholt – ein Punkt, der nun auch juristisch geprüft wird.

⚖️ Verbraucherschützer und Datenschützer schlagen Alarm

Die Verbraucherzentrale NRW hat eine einstweilige Verfügung gegen Meta beim Oberlandesgericht Köln beantragt. Ihr Vorwurf: Die Nutzer:innen würden nicht ausreichend über den Umfang der Datennutzung informiert und könnten sich nur mühsam dagegen wehren. Auch die Berufung auf ein „berechtigtes Interesse“ wird kritisch gesehen – nach Einschätzung vieler Juristen wäre eine aktive Zustimmung (Opt-In) der rechtlich sauberere Weg.

Auch europäische Datenschutzbeauftragte, darunter die Landesdatenschutzbeauftragte NRW, sehen Metas Vorgehen mit Sorge. Sie betonen, dass ein einmaliges Training der KI mit Nutzerdaten weitreichende Konsequenzen für die Privatsphäre habe. Besonders problematisch sei, dass Nutzer:innen kaum nachvollziehen könnten, welche Inhalte konkret verwendet wurden.

🔄 Meta verteidigt das Vorhaben – und sieht große Chancen

Meta selbst betont hingegen die Chancen dieser Entwicklung. Die KI-Modelle sollen mit Hilfe europäischer Inhalte besser auf sprachliche Nuancen, regionale Kontexte und kulturelle Eigenheiten eingehen können. Dadurch könnten die Dienste für Nutzer:innen im deutschsprachigen Raum – ebenso wie in anderen Ländern – qualitativ deutlich verbessert werden.

Auch unabhängige Digitalexpert:innen wie Jörg Schieb (WDR) weisen darauf hin, dass die betroffenen Inhalte ohnehin öffentlich zugänglich seien – das KI-Training basiere also nicht auf geheimen oder privaten Informationen. Viele Nutzer:innen würden ohnehin bereits von KI-gestützten Tools profitieren, etwa bei Übersetzungen oder Suchfunktionen.

🔍 Ein Balanceakt zwischen Innovation und Schutzrechten

Der Fall Meta zeigt exemplarisch die Spannungsfelder aktueller Digitalpolitik: Zwischen technologischem Fortschritt und datenschutzrechtlicher Verantwortung, zwischen Nutzerinteressen und wirtschaftlichem Innovationsdruck. Wie weit darf ein Konzern gehen, um KI leistungsfähiger zu machen? Und was darf er dabei mit den Inhalten seiner Community tun?

Bis diese Fragen geklärt sind – juristisch oder gesellschaftlich – bleibt Nutzer:innen zumindest eines: das Recht, bis zum 26. Mai aktiv „Nein“ zu sagen.


Service:
➡️ Facebook Widerspruchsformular
➡️ Instagram Widerspruchsformular
➡️ Verbraucherzentrale NRW: Schritt-für-Schritt-Anleitung


Geschrieben von: stanley.dost

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