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Ich bin ’ne Lampe, du ein Möbelstück – und das Gericht so: Nein.

today13. Mai 2025

Hintergrund
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Warum der Ohrwurm von Oimara juristisch wackelt – und was Bochum dazu sagt.

Von einem Möbelstück zu träumen ist ja schon schräg genug. Aber sich dann auch noch mit einer 70er-Jahre-Lampe zu vergleichen, setzt dem Einrichtungswahn die Stoffhaube auf. Oimara, der bayerische Musikkabarettist mit Hang zu doppelten Böden und kaputten Steckverbindungen, hat mit „Wackelkontakt“ einen Song geliefert, der sich ins Hirn bohrt wie der Bohrer des IKEA-Monteurs nach dem dritten Kölsch.

Wär ich ein Möbelstück, dann wär ich eine Lampe aus den Siebzigern“, singt er… Aber Moment mal: Ist eine Lampe überhaupt ein Möbelstück? Die Juristen rufen: „Objection!“

LG Bochum klärt auf: Lampen sind keine Möbel. Basta.

Das Landgericht Bochum hat sich – und das ist kein Witz – bereits im Jahr 2009 genau mit dieser Frage beschäftigt. Und die Antwort fiel so trocken aus wie eine Bauanleitung ohne Schrauben: Nein, eine Lampe ist kein Möbelstück.

Der Fall hatte zwar wenig mit Musik zu tun, dafür aber mit einem Markenstreit, bei dem sich zwei Anbieter um die Benutzung eines Buchstabens („D“) für Lampen stritten. Die Klägerin, eine Möbelmarken-Inhaberin, bestand darauf, dass ihre Lampen genauso schützenswert seien wie ihre Schränke.
Das Gericht hingegen winkte ab: Möbel sind Möbel, Lampen sind… Geräte.

Duden sagt auch: Nope.

Und für alle, die dachten, man könne mit einem schön geschwungenen Fuß, einem Lampenschirm aus Glas und einem Schnurschalter irgendwie doch als Sofagefährte durchgehen – der Duden hat ebenfalls keine Gnade. Eine Lampe ist ein „Gerät zur künstlichen Lichterzeugung“, kein Einrichtungsgegenstand, auf dem man sitzen, liegen oder den man als Stauraum nutzen kann.

Selbst wenn die Lampe aus den Siebzigern kommt und möglicherweise mehr Stil hat als so mancher Wohnzimmerschrank, bleibt sie juristisch betrachtet eben doch nur ein leuchtender Nebencharakter im Möbelensemble.

Markenrechtlich irrelevant, musikalisch unsterblich.

Die Klägerin wollte 2009 mehr als nur Erleuchtung – sie wollte Geld. Genauer: Anwaltskosten, weil die Beklagte angeblich mit dem Buchstaben „D“ für Lampen eine geschützte Möbelmarke verletzt habe. Doch das Gericht ließ die Klage ins Leere laufen wie eine Energiesparlampe in einer kaputten Fassung. Möbel und Lampen seien zu verschieden, als dass man sich da irgendwie vertun könne. Man müsse schon mit sehr viel Fantasie (oder mit sehr wenig Strom im Oberstübchen) annehmen, dass man eine Stehlampe mit einem Kleiderschrank verwechselt.

Und Oimara?

Der Musiker sieht das offenbar entspannter. Ob Möbelstück oder Leuchtobjekt – bei ihm zählt das Bild, nicht das Markenrecht. In seinem Song wird die Lampe zum Symbol für die nostalgische Fragilität, für wackelige Beziehungen und glimmende Gefühle. Juristisch ist das halt kompletter Unsinn – aber verdammt catchy.

Fazit: Wer sich in Zukunft mit Möbeln vergleichen will, sollte lieber bei Kommoden bleiben.


Denn was wir jetzt ganz sicher wissen: Eine Lampe ist kein Möbelstück.
Auch nicht mit Fransen und Vintage-Charme.

Und was das mit dem Wackelkontakt im Kopf macht? Tja, der bleibt. Genauso wie die Frage:
Was wäre eigentlich, wenn man plötzlich sich als Teppich fühlt?

Geschrieben von: stanley.dost

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