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Der BUND Lemgo und Karsten Otte von der Bezirkskonferenz Naturschutz OWL üben scharfe Kritik an der Genehmigung von sieben über 250 Meter hohen Windkraftanlagen auf der Gauseköte. Die Entscheidung, die entgegen der regionalen Planungsziele und ohne kommunale Bauleitplanung erfolgte, sei aus Sicht des Oberverwaltungsgerichts Münster rechtlich geboten – trotz fehlender naturschutzfachlicher Akzeptanz. Der Kreis Lippe sah sich durch drohende Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe gezwungen, dem zu folgen. Besonders kritisiert wird das Gericht wegen seiner Pro-Windkraft-Haltung und des entstandenen politischen Drucks.
Betroffene Naturschutzgebiete, das Landschaftsbild und kulturelle Einrichtungen wie das Hermannsdenkmal oder die Adlerwarte Berlebeck geraten durch das Vorhaben unter Druck. Trotz über 10.000 gesammelter Unterschriften gegen das Projekt wurde die lokale Bevölkerung kaum berücksichtigt. Der Eingriff in den Teutoburger Wald bringe erhebliche ökologische, infrastrukturelle und gesellschaftliche Belastungen mit sich. Die Naturschutzverbände prüfen nun rechtliche Schritte. Die politische Forderung: Der gesetzlich verankerte Vorrang der Windkraft müsse neu bewertet und das EEG dringend reformiert werden.
Geschrieben von: Dirk Lankow
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