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today6. April 2025
Die Staatsanwaltschaft Detmold ermittelt gegen zwei Rettungssanitäter aus dem Kreis Lippe. Ihnen wird vorgeworfen, für die Querschnittlähmung eines Patienten mitverantwortlich zu sein, wie das Westfalenblatt berichtet. Die Sanitäter sollen im vergangenen Jahr einen gestürzten Patienten nicht ordnungsgemäß versorgt haben. Statt ihn mit einer Vakuummatratze zu stabilisieren, führten sie ihn offenbar zu Fuß zum Krankenwagen. Kurz darauf trat eine Querschnittlähmung ein. Ob der Schaden auf diesen Transport zurückzuführen ist, soll ein Gutachten klären.
Fragen zur Besetzung und Leitstellenentscheidung
Unklar bleibt, warum die Leitstelle nur einen Krankentransportwagen (KTW) schickte – besetzt mit zwei Rettungssanitätern, die lediglich eine verkürzte Ausbildung haben. Gesetzlich vorgeschrieben ist in kritischen Fällen ein Rettungstransportwagen (RTW), der mit einem Notfallsanitäter und einem Rettungssanitäter besetzt ist. Notfallsanitäter absolvieren eine dreijährige Ausbildung und verfügen über umfassendere medizinische Kenntnisse.
Kostenfaktor und Personalmangel als Hintergrund
Im Kreis Lippe werden KTWs häufig eingesetzt, wenn Einsätze zunächst als unkritisch eingestuft werden. Dies geschieht teils aufgrund knapper Ressourcen, teils aus Kostengründen: Eine KTW-Fahrt kostet rund 320 Euro, ein RTW-Einsatz etwa 850 Euro. Doch der aktuelle Fall zeigt, dass Fehleinschätzungen fatale Folgen haben können – gerade, wenn sich der Zustand des Patienten vor Ort gravierender darstellt als am Telefon angenommen.
Zweiter Fall unter Beobachtung
In einem weiteren Vorfall im Kreis Lippe prüfen die Behörden, ob Rettungssanitäter möglicherweise Symptome eines Schlaganfalls falsch eingeordnet haben. Auch hier könnten sich daraus strafrechtliche Konsequenzen ergeben.
Geschrieben von: Dirk Lankow
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