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today5. April 2025
Detmold – Es ist ein Fall, der nicht nur unter Rettungskräften für Unruhe sorgt, sondern die gesamte Region erschüttert: Ein Mensch stürzt mehrere Meter in die Tiefe – und bleibt kurze Zeit später querschnittgelähmt. Der Verdacht: Zwei Rettungssanitäter könnten durch unsachgemäße Hilfeleistung maßgeblich zur Lähmung beigetragen haben, berichtet das Westfalen Blatt . Die Staatsanwaltschaft Detmold ermittelt wegen fahrlässiger Körperverletzung.
„Das Verfahren richtet sich aktuell gegen zwei Sanitäter des Kreises Lippe“, bestätigt Staatsanwalt Alexander Görlitz. Die Rettungskräfte seien im vergangenen Jahr zu einem Unfall mit Sturz aus großer Höhe gerufen worden. Doch was dann geschah, wirft brisante Fragen auf.
Entscheidender Fehler?
Statt den Patienten auf eine sogenannte Vakuummatratze zu lagern – ein Spezialgerät, das sich exakt dem Körper anpasst und Bewegungen zuverlässig verhindert – sollen die Sanitäter die verletzte Person aufgeholfen und zu Fuß zum Krankenwagen geführt haben. Kurz darauf: Diagnose Querschnittlähmung.
Ob der folgenschwere Gesundheitsschaden tatsächlich auf unsachgemäßen Transport zurückzuführen ist, soll nun ein unabhängiger medizinischer Gutachter klären. Doch schon jetzt stellt sich die Frage: War der Rettungseinsatz korrekt disponiert?
Falsches Fahrzeug geschickt?
Laut Staatsanwaltschaft wurde kein Rettungstransportwagen (RTW) mit einem hochqualifizierten Notfallsanitäter entsendet, sondern lediglich ein Krankentransportwagen (KTW) – besetzt mit zwei Rettungssanitätern. Diese verfügen in der Regel über eine deutlich kürzere Ausbildung, teils nur wenige Monate. Warum bei einem solch schweren Unfall kein RTW mit höherer medizinischer Kompetenz und notärztlicher Anbindung entsendet wurde, ist bislang ungeklärt.
Die Ermittlungen könnten also bald über die beiden Sanitäter hinaus ausgeweitet werden – etwa auf die Leitstelle, die die Entscheidung über das Einsatzfahrzeug traf.
Kritik an System und Sparlogik
Fachleute und Rettungskräfte schlagen Alarm: Die Entscheidung, einen KTW statt eines RTW zu schicken, sei häufig ökonomisch motiviert. Während eine KTW-Fahrt im Kreis Lippe rund 320 Euro kostet, schlägt ein RTW-Einsatz mit etwa 850 Euro zu Buche. Eine gefährliche Rechnung – mit potenziell verheerenden Folgen für Patienten.
Der Fall wirft zudem ein Schlaglicht auf die angespannte Personalsituation im Rettungsdienst. Notfallsanitäter sind rar, KTW-Besetzungen nehmen zu – nicht immer im Einklang mit dem tatsächlichen medizinischen Bedarf. Das Rettungsdienstgesetz NRW schreibt zwar eine klare Qualifikationsstruktur vor, doch die Realität sieht oft anders aus.
Patient zwischen Systemfehler und Schicksal
Während sich ein Mensch in einem Krankenhaus mit dem Verlust seiner Bewegungsfähigkeit konfrontiert sieht, beginnen nun Ermittlungen, die menschliches Versagen und strukturelle Schwächen im Rettungsdienst offenlegen könnten. Ein dramatischer Einzelfall – oder die Spitze eines gefährlichen Eisbergs?
Geschrieben von: Florian Jäger
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