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Werbung für die Truppe: Bielefelder Ausschuss berät über mögliches Werbeverbot für die Bundeswehr

today1. April 2025

Hintergrund
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Bielefeld – Darf die Bundeswehr im Bielefelder Stadtgebiet für sich werben? Mit dieser Frage beschäftigt sich demnächst der Anregungs- und Beschwerdeausschuss des Stadtrates. Auslöser ist eine Eingabe eines Bürgers, der ein Werbeverbot auf städtischen Flächen und im öffentlichen Nahverkehr fordert – ähnlich wie es die Stadt Zwickau in Sachsen versucht hatte.

Der Antragsteller kritisiert insbesondere Plakatkampagnen im ÖPNV, etwa an Bushaltestellen. „An gefühlt jeder Haltestelle vom Hauptbahnhof bis Schröttinghausen prangt ein Bundeswehrplakat mit einem jungen Soldaten im Großformat“, schreibt er. Die Werbemotive hätten bei ihm Gefühle von „Beklommenheit und Angst“ ausgelöst. In seinem Schreiben an Politik und Verwaltung warnt er davor, dass junge Menschen, die heute an der Haltestelle auf den Bus warten, „morgen in Leichensäcken zurück nach Bielefeld gebracht werden könnten“.

Als Beispiel führt der Bielefelder Bürger die Stadt Zwickau an, deren Stadtrat kürzlich ein entsprechendes Werbeverbot beschlossen hatte. Doch das dortige Landratsamt erklärte den Beschluss wegen Kompetenzüberschreitung für rechtswidrig – kommunale Gremien dürfen demnach nicht in Fragen eingreifen, die bundespolitische Angelegenheiten betreffen.

Auch für Bielefeld zeichnet sich eine ähnliche Rechtslage ab. In einer Stellungnahme für die Sitzung des Ausschusses am 8. April macht das städtische Amt für Verkehr deutlich: Für Werbung im ÖPNV sowie auf städtischen Flächen gibt es Verträge, die festlegen, welche Werbeinhalte ausgeschlossen sind – Bundeswehrwerbung ist darin nicht untersagt und somit aktuell zulässig.

Zudem hat auch das Bundesverwaltungsgericht geurteilt, dass die Bundeswehr zur Öffentlichkeitsarbeit berechtigt ist, insbesondere zur Nachwuchsgewinnung. Ein generelles gesetzliches Werbeverbot gibt es nicht.

Ob aus dem Bürgerantrag ein politischer Vorstoß im Stadtrat wird, bleibt ungewiss. Bislang sei kein entsprechender Antrag aus den Ratsfraktionen bekannt, heißt es aus der Verwaltung. Am kommenden Dienstag wird der Anregungs- und Beschwerdeausschuss beraten, ob das Thema weiterverfolgt wird – oder ob der Antrag rechtlich keine Aussicht auf Erfolg hat.

Geschrieben von: Florian Jäger

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