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Am Freitagmorgen (28. März 2025) fiel Polizeibeamten in Blomberg ein E-Scooterfahrer auf, der ohne Kennzeichen unterwegs war. Bei der anschließenden Kontrolle stellte sich heraus: Der Elektroroller konnte eine Geschwindigkeit von bis zu 85 km/h erreichen – weit über dem erlaubten Maximum für Elektrokleinstfahrzeuge in Deutschland. Zudem fehlte die gesetzlich vorgeschriebene Versicherung, und der 42-jährige Fahrer besaß keinen Führerschein. Die Beamten untersagten die Weiterfahrt und leiteten ein Strafverfahren ein.
Wichtige Hinweise der Polizei zum Thema E-Scooter:
E-Scooter sind kein Freizeitspielzeug – wer am Straßenverkehr teilnehmen will, muss sich an klare Regeln halten. In Deutschland sind nur Fahrzeuge zugelassen, die maximal 20 km/h schnell fahren und versichert sind. Eine Fahrerlaubnis ist zwar nicht notwendig, aber das Mindestalter liegt bei 14 Jahren. Fahrzeuge, die schneller unterwegs sind, dürfen nicht auf öffentlichen Straßen genutzt werden. Wer sich dennoch auf leistungsstärkere Modelle einlässt, bewegt sich außerhalb des legalen Rahmens und muss mit Konsequenzen rechnen – inklusive Führerscheinpflicht.
Sicherheit geht vor:
Auch wenn beim E-Scooter-Fahren keine Helmpflicht besteht, rät die Polizei dringend zum Tragen eines Helmes. Wie beim Fahrrad können selbst bei kleineren Unfällen schwere Kopfverletzungen entstehen. Ein Helm kann im Ernstfall Leben retten oder zumindest schlimmere Verletzungen verhindern.
Geschrieben von: Dirk Lankow
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