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OVG setzt Zeichen für Lippe: Sieben Windräder am Teutoburger Wald dürfen gebaut werden

today27. März 2025

Hintergrund
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Entlang des Kamms des Teutoburger Walds bei der Gauseköte dürfen nun doch sieben Windkraftanlagen mit 160 Metern Nabenhöhe errichtet werden. Der Kreis Lippe hat gestern (26. März 2025) überraschend die Baugenehmigungen erteilt – nur einen Monat nach einer vorherigen Ablehnung. Den Ausschlag gab ein Erörterungstermin am Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster, das klare rechtliche Vorgaben machte.

Ursprünglich plante das Unternehmen Westfalen-Wind aus Paderborn den Bau von 13 Windrädern. Sechs davon wurden jedoch nun vom OVG gestrichen – aus Rücksicht auf den militärischen Flugverkehr in der Senne. Die verbleibenden sieben Standorte galten laut Gericht als unbedenklich. Trotzdem verweigerte der Kreis im Februar bereits die Genehmigung mit Verweis auf fehlende Bauleitplanungen der betroffenen Kommunen Detmold, Schlangen und Horn-Bad Meinberg.

Stephan Prinz zur Lippe, Eigentümer des betroffenen Waldgebiets, möchte die Flächen verpachten, um Einnahmeausfälle durch Sturmschäden, Borkenkäferbefall und Trockenheit auszugleichen. Da Westfalen-Wind bereits 2024 eine Untätigkeitsklage eingereicht hatte, wurde nun durch den Termin in Münster Druck aufgebaut. Das OVG stellte klar: Die Ablehnung sei rechtswidrig, und eine sofortige Genehmigung notwendig – insbesondere bevor der neue Regionalplan Wind in Kraft tritt, der Windräder im Wald untersagt. Zudem drohten dem Kreis sonst hohe Schadensersatzforderungen.

Die Genehmigungen wurden direkt am Folgetag im Kreishaus übergeben. Der Baustart ist innerhalb eines Jahres geplant. Lippes Landrat Axel Lehmann kritisierte die widersprüchlichen politischen Rahmenbedingungen und nannte die Entscheidung des Gerichts „überraschend“.

Geschrieben von: Dirk Lankow

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