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Thorax-Chirurgie: Verwaltungsgericht weist Klage des Klinikums Bielefeld ab

today17. März 2025

Hintergrund
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Keine Zukunft für die Abteilung: Gericht bestätigt Entscheidung der Bezirksregierung

Bielefeld. Das Verwaltungsgericht Minden hat die Klage des Städtischen Klinikums Bielefeld auf Erhalt seiner Thorax-Chirurgie abgewiesen. Damit bleibt das Krankenhaus von der künftigen Versorgung in diesem medizinischen Bereich ausgeschlossen. Das Gericht sieht keinen Anspruch des Klinikums auf die Weiterführung dieser Leistung und bestätigt damit die Entscheidung der Bezirksregierung Detmold.

Klage ohne Erfolg

Das Klinikum argumentierte, dass die Auswahlentscheidung zugunsten anderer Krankenhäuser ermessensfehlerhaft gewesen sei. Zudem befürchte es, dass Chirurgen durch den Wegfall der Thorax-Chirurgie wertvolle Routine verlieren und langfristig Personal abwandern könnte. Das Verwaltungsgericht folgte dieser Argumentation jedoch nicht.

Bezirksregierung entschied korrekt

Laut der gerichtlichen Einschätzung war die Entscheidung der Bezirksregierung Detmold nicht zu beanstanden. Sie beruhe auf objektiven Auswahlkriterien wie Mindestfallzahlen, vorhandener technischer Ausstattung und fachärztlicher Qualifikation. In diesen Bereichen konnte das Städtische Klinikum nicht mit den Konkurrenzkrankenhäusern mithalten.

Vergleich der Fallzahlen

Die Entscheidung basiert unter anderem auf den behandelten Patientenzahlen. Während das Städtische Klinikum in den Jahren 2021 bis 2023 durchschnittlich 47 Fälle pro Jahr verzeichnete, lag ein konkurrierendes Klinikum mit rund 90 Fällen jährlich deutlich darüber. Dadurch konnte es seine besondere Erfahrung in der Thorax-Chirurgie nachweisen und erhielt den Zuschlag für die Weiterführung der Abteilung.

Zukunft der Thorax-Chirurgie in Bielefeld

Nach der Krankenhausreform wird die Thorax-Chirurgie in Bielefeld künftig nur noch am Evangelischen Klinikum Bethel angeboten. Das Städtische Klinikum kann gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen, um doch noch eine Aufnahme in den Krankenhausplan Nordrhein-Westfalen zu erreichen.

 

Geschrieben von: Florian Jäger

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