Politik

BSW will Einzug in den Bundestag einklagen

today12. März 2025

Hintergrund
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Berlin. Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) hat bei der Bundestagswahl die fünf Prozent-Hürde mit 4,972 Prozent der Stimmen knapp verpasst. Lediglich 13.400 Stimmen fehlten der Partei für den Einzug ins Parlament. Nun will das BSW eine Nachzählung erreichen und hat einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, um die Verkündung des amtlichen Endergebnisses zu verschieben.

Die Partei verweist auf Unregelmäßigkeiten in mehreren Wahllokalen. Laut Fabio De Masi, Europaabgeordneter des BSW, gibt es zahlreiche Hinweise darauf, dass Stimmen irrtümlich anderen Parteien, insbesondere dem ähnlich benannten „Bündnis Deutschland“, zugeordnet wurden. „Durch das Verrutschen von Wahlhelfern könnten tausende Stimmen fälschlicherweise falsch gezählt worden sein“, so De Masi.

Tatsächlich wurden bereits einige Korrekturen vorgenommen. In Nordrhein-Westfalen wurden 1.295 Stimmen dem BSW nachträglich gutgeschrieben, in Hessen 226, in Niedersachsen 230, in Brandenburg 218 und in Berlin 150 Stimmen. Allerdings reichen diese Korrekturen bislang nicht aus, um die fehlenden 13.400 Stimmen zu erreichen.

Das BSW fordert eine bundesweite Nachzählung aller Stimmen, da es bislang nur in Einzelfällen zu Nachprüfungen gekommen sei. Die Partei argumentiert, dass in vielen Wahllokalen Anomalien festgestellt wurden, etwa wenn dort keine Stimmen für das BSW, aber auffällig viele für das Bündnis Deutschland gezählt wurden. Zudem seien gültige Stimmen irrtümlich als ungültig gewertet worden, wenn Wähler etwa eine falsche Partei angekreuzt und korrigiert hätten.

Ob das BSW mit seiner Klage Erfolg haben wird, bleibt abzuwarten. Der Bundeswahlausschuss wird in Kürze das amtliche Endergebnis bekannt geben, während das Bundesverfassungsgericht über den Eilantrag der Partei entscheiden muss.

Geschrieben von: Florian Jäger

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