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today21. Februar 2025 5
Seit mehreren Wochen sorgt ein Rechtsstreit zwischen dem Mietwagenunternehmen CityCar und dem Mitarbeiter des Taxiunternehmens Gräbner für Aufsehen. Im Mittelpunkt steht der Angestellte Gräbner, der beschuldigt wird, ausländerfeindliche Beleidigungen ausgesprochen zu haben.
Der betreffende Angestellte ist gleichzeitig ein Familienmitglied der Betreiberfamilie, jedoch nicht der Eigentümer des Unternehmens. Dennoch repräsentiert er das Taxiunternehmen nach außen. In einem persönlichen Gespräch äußerte sich Gräbner uns gegenüber über eine Telefonnummer des Unternehmens und in dessen Namen und wies die Vorwürfe entschieden zurück.
Allerdings belasten weitere Aussagen aus der Branche sein Image. Mehrere Taxiunternehmen aus der Region berichteten uns von ähnlichen und weiteren Vorfällen, die den Vorwürfen zusätzliche Brisanz verleihen. Diese Rückmeldungen legen nahe, dass die Vorwürfe im Gerichtsverfahren nicht unbegründet sein dürften.
Das laufende Verfahren erhielt zuletzt eine Wendung: Der Richter schlug einen Vergleich vor, der jedoch von CityCar abgelehnt wurde. Damit steht fest, dass es zu weiteren juristischen Auseinandersetzungen kommen wird.
Zusätzlich wurde bekannt, dass CityCar in einer weiteren Angelegenheit eine Klage gegen den Mitarbeiter Gräbner eingereicht hat. Welche Entwicklungen sich hieraus ergeben, bleibt abzuwarten. Klar ist jedoch, dass der Konflikt noch lange nicht beendet ist.
Nun hat sich auch eine Rechtsanwältin von Taxi Gräbner zu Wort gemeldet. In einer E-Mail forderte sie im Namen ihres Mandanten, Gräbner, Inhaber von Taxi Gräbner, eine Richtigstellung der Berichterstattung. Sie betont, dass Taxi Gräbner nicht in das laufende Gerichtsverfahren involviert sei, sondern es sich um eine persönliche Auseinandersetzung zwischen CityCar und einem Familienmitglied Gräbner handele (Auch im Angestelltenverhältnis bei Taxi Gräbner). Weiterhin sieht sie durch die Berichterstattung eine geschäftsschädigende Wirkung für Taxi Gräbner und droht rechtliche Schritte an, falls keine Korrektur erfolgt.
Dies wirft die Frage auf: Ist es gerechtfertigt, dass ein Mitarbeiter, der das Unternehmen nach außen vertritt und in den Vorfall verwickelt ist, gänzlich von seinem Arbeitgeber getrennt betrachtet wird? Und inwiefern beeinflussen solche Vorwürfe das öffentliche Bild eines Unternehmens, selbst wenn es nicht offiziell Partei in einem Gerichtsverfahren ist? Diese Aspekte bleiben weiterhin zu diskutieren.
Zudem hat die Pressestelle des Landgerichts am Freitag, 21.02.2025 einen Beschluss mit einem Vergleichsvorschlag bekannt gegeben. Das Gericht schlug vor, dass der Beklagte freiwillig erklärt, die umstrittenen Äußerungen in der Vergangenheit nicht getätigt zu haben und sie auch in Zukunft nicht zu tätigen. Die Parteien haben nun bis zum 10.03.2025 Zeit, sich zu diesem Vorschlag zu äußern.
Sollten beide Parteien den Vorschlag annehmen, würde das Gericht dies per weiterem Beschluss feststellen, wodurch der Rechtsstreit beendet wäre. Sollte jedoch eine der Parteien den Vorschlag ablehnen, würde das Verfahren mit einer Beweisaufnahme und Zeugeneinvernahme fortgesetzt. Es bleibt daher spannend, wie sich die Parteien in den kommenden Wochen positionieren werden.
Geschrieben von: stanley.dost
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