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today18. Februar 2025
Der Ehrenpräsident des Tennis-Clubs Blau-Weiß Lemgo, ein ehemaliger Vorstand und Platzwart des Vereins, wird beschuldigt, nackte Spielerinnen heimlich in der Umkleide gefilmt zu haben. Die Staatsanwältin berichtete bei der Verhandlung am 18. Februar, dass auf den Aufnahmen intime Körperstellen der Frauen zu sehen waren. Diese Taten verstießen gegen § 201a des Strafgesetzbuches, der das heimliche Filmen in geschützten Räumen unter Strafe stellt.
Ein schockierender Fund
Am 8. November 2022 entdeckten zwei Tennisspielerinnen während eines Gesprächs über alte Tennisschlägertaschen in der Umkleide eine versteckte Kamera. Diese war in eine Tasche eingebaut, die sich als Hülle mit einem Loch entpuppte, hinter dem eine LED blinkte. Nach der Entdeckung wurde sofort der Vorstand benachrichtigt und die Polizei eingeschaltet. Es stellte sich heraus, dass der Angeklagte, der auch als Platzwart tätig war, die Kamera dort platziert hatte.
Verleugnung und falsche Erklärungen
Der Angeklagte gestand vor Gericht die Taten und entschuldigte sich bei den betroffenen Frauen. Als Grund gab er an, dass er die Kamera installiert habe, um Spieler dazu zu bewegen, ihre Schuhe nicht in den Waschbecken zu waschen, was ihm ein Dorn im Auge war. Diese Erklärung wurde von den Frauen mit Gelächter beantwortet, und die Richterin stellte fest, dass er weder ein Waschvergehen gefilmt hatte, noch einen triftigen Grund für seine Handlungen vorweisen konnte.
Die heimlichen Aufnahmen
Bei einer Durchsuchung des Hauses des Angeklagten fand die Polizei Screenshots von nackten Frauen aus den Videos. Insgesamt hatte die Kamera zehn Frauen in intimsten Momenten aufgenommen. Der Angeklagte erklärte, er wisse, was er angerichtet habe, und sei bereit, den betroffenen Frauen Schmerzensgeld zu zahlen.
Strafmaß und Unzufriedenheit der Opfer
Die Richterin forderte eine Strafe von sieben Monaten auf Bewährung, doch der Verteidiger schlug eine Geldstrafe vor, die das Gericht letztlich in Höhe von 90 Tagessätzen à 30 Euro festsetzte, was 2700 Euro ausmacht. Zudem sollen zwei der betroffenen Frauen jeweils 250 Euro Schmerzensgeld erhalten. Die Opfer äußerten jedoch Unzufriedenheit mit dem Prozess, da keine von ihnen als Zeuge befragt wurde und sie keine direkte Kommunikation vom Gericht oder Verein erhalten hatten.
Vereinsinterne Konsequenzen
Der Tennisverein zeigte sich ebenfalls überrascht von den Vorgängen. Obwohl die Polizei eng mit dem Verein zusammenarbeitete, war niemand über den Verlauf des Prozesses informiert. Nach dem endgültigen Urteil plant der Verein nun, über den Entzug der Ehrenpräsidentschaft des Angeklagten abzustimmen.
Geschrieben von: Dirk Lankow
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